FeedVerleihen
NaturlehreBrockhaus 1882

Verleihen (Beleihen, Belehnen) heißt das übertragen eines Bergwerkseigentums (s. d.) an darum Nachsuchende (Muther), wenn dasselbe nach vorhergegangener Untersuchung des Grubenfeldes durch die Bergbehörde unter Benennung der zu vergebenden Mineralien als gesetzlich zulässig befunden und als bedingtes Eigentum vermessen und verlochsteint ist. Die schriftliche Urkunde hierüber bezeichnet man als die Verleihung, Konzession, auch wohl Bestätigung, infolge deren das Bergwerkseigentum zu den unbeweglichen Sachen gehört.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 214Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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