Verrat oder Verräterei ist nach älterm deutschen Recht das Vergehen, wodurch dessen Urheber eine Person, der er zu besonderer Treue verpflichtet ist, ihren Feinden überantwortet. Die Carolina droht deshalb geschärfte Todesstrafe. Das engl. Recht begriff unter Treason sowohl den Hochverrat (uhigh-treason), als jeden sonstigen, bei Verbrechen, Z. B. Mord, erschwerend in Betracht kommenden Treubruch (petty-treason). Vgl. Hochverrat und Landesverrat. überden Lehnsverrats. Felonie.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 222Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei