FeedVerpflichtungsschein
Recht & StaatBrockhaus 1882

Verpflichtungsschein oder Bon ist eine Urkunde, durch welche jemand in rechtsverbindlicher Weise seine Verpflichtung zu einer Vermögensleistung bekennt. Wenn derselbe von einem Kaufmann ausgestellt ist und zum Inhalt die Leistung von Geld oder einer Quantität vertretbarer Sachen oder Wertpapiere hat, und wenn die Verpflichtung zu dieser Leistung nicht von einer Gegenleistung abhängig gemacht ist, so kann er Lan Ordrey gestellt werden. (Handelsgesetzb., Art. 301.) Eine besondere Art V. ist der sog. eigene oder trockene Wechsel.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 222Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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