Verschwörung (conjuratio) nennt man die geheime, durch Eidschwur bekräftigte Verbindung mehrerer zu unerlaubter Umgestaltung des Staats, seiner Verfassung und seiner Regierung, insbesondere zu Hochverrat (s. d.) oder Landesverrat (s. d.). Zuweilen wird eine derartige Verbindung, auch wenn sie nicht beschworen ist, V. genannt. Die V. ist kein besonderes Verbrechen, aber sie wird je nach den Strafgesetzen in der Regel insofern bestraft, als sie sich als Versuch oder Teilnahme an einem Verbrechen darstellt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 227Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei