FeedVersicherungswesen. Die Versicherung
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Versicherungswesen. Die Versicherung, Assekuranz, ist eine der wohlthätigsten von allen volkswirtschaftlichen Einrichtungen. Obgleich ältern Ursprungs, ist sie doch erst in neuerer Zeit aus einem Geschäft wesentlich zu einer Wissenschaft umgebildet worden. Sie besteht in der UÜbertragung einer ge wissen Gefahr auf eine möglichst große Zahl von Teilnehmern, um sie so für den einzelnen Fall ihres CEintritts möglichst abzuschwächen, d. h. zu verteilen. Die Versicherung wird teils von Einzelnen (z. B. bei der Seeversicherung, der Trichinenversicherung neuerdings), teils vom Staat oder von Kommunen (Feuerkassen, Societäten), teils von Privatgesellschaften betrieben. Letztere unterscheiden sich in Aktiengesellschaften und durch die Pro rata-Beteiligung am Gewinn und Verlust für alle Mitglieder sich kennzeichnenden G egenseitigkeitsgesellschaftene, von denen es noch eine Abart in der gefährlichen Versicherungsgenossenschaft mit der gefürchteten Solidarhaft in einigen Ländern gibt. Bei einigen Anstalten, hauptsächlich für Lebensversicherung, besteht das sog. gemischte Prinzip, d. i. Beteiligung auch der Versicherten am Gewinn, nicht am Verlust des Geschäfts. Eine einheitliche Versicherungsgesetzgebung besteht in Deutschland noch nicht; das Versicherungsrecht findet in den jedem Versicherungsvertrage zu Grunde liegenden besondern und Allgemeinen Versicherungsbedingungens seinen Ausdruck. Die Versicherung wird gewöhnlich in zwei Gruppen geteilt, Personen-und Sachversicherung, oder in die Lebensversicherung, bei welcher die spätere Ersatzleistung von vornherein vertragsmäßig firiert ist, und Elementarversicherung (der sich die Kredit-und Unfallversicherungre. anschließen würde), wo die ersatzfähige Höhe des Schadens erst bei dessen Eintritt ausgemittelt werden kann. Viele Anstalten, namentlich in Osterreich, Frankreich etc., treiben mehrere Elementarbranchen neben der Lebens⸗ und Rentenversicherung gemeinsam. Dem Alter ihres Entstehens nach folgten die einzelnen Zweige der Versicherung etwa so aufeinander: Seeversicherung (später Fluß⸗ und Landtransport⸗, Valoren⸗ und Reiseunfallversicherung) Feuer⸗(Rückversicherung), Lebens⸗ und Renten Hagel⸗, Vieh⸗, Glas⸗, Hypotheken⸗, Unfall⸗, resp. Haftpflicht⸗, inkl. Kranken⸗, Invaliditäts⸗ und Arbeiterversicherung. Vergebens versuchte man auch die Gefahren des Mobiliarkredits (der Außenstände und Konkurse) und des Hochwassers, sowie die Aktienrente zum Gegenstande der Versicherung zu machen; auch die Ausgabenversicherung (nach dem Rabattsparsystem) mißlang bisher, wie denn auch z. B. eine Assekuranz der Grundbesitzer für Mietsverluste aus leer stehenden Wohnungen fehlt. Dagegen hat sich die sog. Garantie⸗(Kautions⸗) Versicherung in England und Amerika vortrefflich eingebürgert, wie in Deutschland und Frankreich die von Bankhäusern nebenbei gewährte Promesse, d. i. die Versicherung gegen Kursverluste bei Auslosung von Effekten und Prämienanteilpapieren mit dem Nominalbetrage. Neuerdings besteht in Frankfurt a. M. eine Gesellschaft auf Aktien zur Versicherung gegen Wasserleitungsschäden, in Berlin eine gleichzeitig Frost⸗ und Rostschäden, in Magdeburg eine auch Wetterschäden vergütende Hagelversicherungsanstalt. über Selbst⸗, Über⸗, Feuer⸗, Glas⸗, Hagel⸗, Hypotheken⸗, Lebens⸗, Rück⸗, See⸗, Transport⸗, Arbeiter⸗, Unfall-und Viehversicherung s. die betreffenden Spezialartikel. Vgl. Masius, „Systematische Darstellung des gesamten V.y (Lpz. 1857); Gallus, „Die Grundlagen des gesamten B.» (Lpz. 1874) Bezold, «Das V.v (Berl. 1874); Malß, Zeitschrift für Versicherungsrecht»(Lpz. 1866 fg.); Grunzke, Deutscher Versicherungskalender (Lpz. 1862; einziger Jahrg.); Falk, „Rechtsgrundsätze im V.»(Hamb. u. Lpz. 1885); Ehrenzweig, «Assekuranz-Jahrbuch' (Wien 1880fg.); Wittstein, «Das mathem. Risiko der Versicherungs-Gesellschaftens (Hannov. 1885); von Speßhardt, „Der Versicherungsbetrug im Reichsstrafgesetzbuchd 18783 fg.).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 227Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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