Versorgungsanstalten nennt man vorzugsweise nach den Prinzipien des Versicherungswesens organisierte Anstalten, welche den Beteiligten von einem gewissen Alter an oder auch bei Eintritt von Erwerbsunfähigkeit infolge von Unfall Leibrenten oder einmalige Kapitalauszahlungen gewähren, auch wohl die Auszahlung von Witwen- und Waisenpensionen übernehmen. Von den gewöhnlichen Versicherungs⸗ und Rentenanstalten unterscheiden sie sich durch einen mehr gemeinnützigen Charakter, sowie dadurch, daß sie vorzugsweise auf die Bedürfnisse der weniger bemittelten Klassen berechnet sind. Manche haben sogar in ausgesprochener Weise den Charakter von Wohlthätigkeits-oder wenigstens von öffentlichen sozialpolitischen Anstalten. Hierher gehören namentlich die Knappschaftskassen (s. d.) und die Unfallversicherung (s. d.) in Deutschland, wenigstens soweit diese Institutionen die Versorgung der Invaliden und der Hinterbliebenen derselben gewähren. Die Fürsorge für bloß zeitweilig erwerbsunfähige Kranke und Verwundete ist nicht Aufgabe der eigentlichen V., sondern der Krankenkassen und des betreffenden Zweigs der Unfallversicherung. Eine allgemeine obligatorische staatliche Altersversorgung ist bisher noch nirgend praktisch versucht worden und würde auch ohne Zweifel auf sehr große Schwierigkeiten stoßen. Dagegen besteht in Frankreich seit 1850 unter staatlicher Garantie und mit staatlicher Unterstützung eine Caisse de retraite pour la vieillesse, welche unter sehr günstigen Bedingungen Altersrenten bis zu 1500 Frs. gewährt. In Deutschland bildet die Kaiser-Wilhelm-Spende den Versuch einer gemeinnützigen Stiftung für Altersrenten⸗ und Kapitalversicherung. Sie besitzt ein aus Anlaß der Attentate von 1878 durch Sammlungen aufgebrachtes Kapital von über 1700000 Mark und wird von der Behörde nach Möglichkeit unterstützt. Auf dem Prinzip der Selbsthilfe beruhen die Invalidenkassen der Gewerkvereine, die indes nur bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Unfall oder Alter Pensionen zusichern. Zu den V. sind auch die verschiedenen Stiftungen, Pfründnerhäuser, Asyle, Hospitien u. s. w. zu rechnen, welche gegen eine geringe Einkaufssumme oder sogar ganz unentgeltlich alte oder erwerbsunfähige Personen gewisser Kategorien zur Naturalversorgung aufnehmen. Es sind dies meistens eigentliche Wohlthätigkeitsanstalten (s. d.).