FeedVersöhnungstag (der Juden)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Versöhnungstag (der Juden), am 10. des Monats Tischri (September oder Oktober), kommt nur in der Gesetzgebung des Leviticus (Kap. 16 und 24, 20 fg.) und Numeri (Kap. 29, 7 fg.) vor, nicht aber bei den übereinstimmenden Referenten in Erodus 23 und 34, und ebenso wenig bei dem Deuteronomiker, wo dieser (Kap. 16) die festlichen Zeiten aufzählt. Daher findet man ihn auch sonst in den geschichtlichen Büchern nirgends erwähnt, und auch bei der Rückkehr der Juden aus dem Exil wird er nicht gefeiert, was aus Nehemia 8 und aus dem Schweigen des Chronisten hervorgeht. Als jedoch allmählich neben dem Deuteronomium auch die andern Bücher in Aufnahme kamen und zu einem Pentateuch zusammenwuchsen, sodaß alle fünf Bücher als ein in sich einiges Werk betrachtet wurden, gelangte auch der V. zu allgemeiner Anerkennung und wurde durch seinen Gedanken als Sühnetag für das Volk wie durch den Prunk, welchen der Hohepriester entfalten, durch die Beteiligung, welche das ganze Volk bei der Absendung des Sühnebocks daran nehmen konnte, zum angesehensten Feiertag. Während des zweiten Tempels blieb er jedoch neben dem allgemeinen Fasten und der glänzenden Tempelfeier ein geräuschvolles Volksfest, bei dem es sogar nicht an öffentlichen Tänzen und Minnewerbungen fehlte. Erst mit der durch Zerstörung ihrer polit. Selbständigkeit eingetretenen Zerstreuung der Juden über alle Länder erhielt der Tag, angemessen der eingetretenen ernstern Stimmung, den strengern Charakter als Bußtag, der ganz in Fasten, Gebet und wehmütiger Erinnerung an vergangene Herrlichkeit begangen wurde. Dieser Charakter ist ihm im ganzen bis heute noch geblieben. Er gilt als der weihevollste jüd. Festtag.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 229Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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