FeedVerwaltungssachen
Recht & StaatBrockhaus 1882

Verwaltungssachen, s. unter Verwaltung. Verwaltungstruppen werden in einzelnen Heeren besonders formierte Truppenabteilungen, die nicht Gefechts⸗, sondern nur Verwaltungszwecken dienen, genannt. So werden in Frankreich zu den troupes d'administration die Sektionen Schreiber und Arbeiter, die Sektionen Krankenwärter und die Sektionen der Schreiber des Generalstabes und der Rekrutirung nach dem Cadregesetz vom 13. März 1875 gerechnet.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 235Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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