Vogelfang heißt die regelrecht betriebene Einfangung der Schmuck⸗, Sing⸗ und Speisevögel, und zwar vorzugsweise der kleinern Arten. Der V. war schon in den ältesten Zeiten überall üblich, man braucht nur an die Vorliebe der alten Römer für Vogelkleinwild und an den deutschen Kaiser Heinrich den Finkler zu denken. Der Vogelsteller wendet zur Berückung der Vögel zahlreiche Listen und Vorkehrungen an. Er fängt sie auf dem Vogelherde mit Schlagnetzen oder Fallgarnen, am Tränkplatz, im Dohnenstrich mit dem Sprenkel, auf der Leimrute, im Kloben, im Meisenkasten, auf der Lockstange mit dem Lockvogel, mit Laufschlingen, mit Tag⸗ und Nachtnetzen Lerchen), mit dem Spiegel, mit Steckgarnen und dem Sperber, in Fallen und Erdkasten u. s. w. Im großen werden besonders gefangen Drosseln (Krammetsvögel u. a.), Lerchen, außerdem Wachteln und Enten. Zahllose kleine Vögel erliegen im Herbst bei der Wanderung in wärmere Länder der Nachsteungswut der südl. Völker, unter welchen sich Tiroler und Italiener lm besonders hervorthun. Da aber gerade die leinen Vögel die unersetzliche Naturpolizei gegen die Ichädlichen Insekten bilden, so haben in der neuern Zeit die meisten Regierungen internationale Verträge über Vogelschutz geschlossen und Gesetze zu gleichem Zweck für ihr eigenes Gebiet erlassen. (gl. Tierschutz.) Gewisse Volksstämme zeichnen sich durch besondere Vogelliebhaberei aus, hängen daher dem V. leidenschaftlich an, wie die Thüringer, Schwarzwälder u. a. Vgl. Brehm, «Der vollständige V. »(Weim. 1855; Gloger, 4«Vogelschutzschriften »(herausg. von Ruß und Dürigen, Ipz. 1877); derselbe, Vogelschuzbuch ». (herausg. von Ruß und Dürigen, Lpz. 1878): Droste, „Die