Votivgeschenke oder Weihgeschenke sind Gegenstände, welche infolge von Gelübden, Bitten um guten Ausgang eines Unternehmens, um Heilung einer Krankheit u. s. w. dargebracht werden. Wie bei den Griechen, so waren auch bei den Römern solche Gelübde üblich, die man zur Abwehr des göttlichen Zorns, vorzüglich bei verheerenden Krankheiten, bei großen dem Staate drohenden Gefahren, bei ausbrechenden Kriegen oder vor Beginn einer Schlacht den Göttern machte. Es waren dies öffentliche Gelübde, welche für das Wohl des Staates und später auch des Oberhauptes desselben regelmäßig zu Anfang des Jahres von Staats wegen, dann von Einzelnen, wie höhern Beamten, wenn sie ihre Stelle antraten, Feldherren, wenn sie in den Krieg zogen, gethan wurden. Die V. bestanden in diesen Fällen aus einmal oder öfters abzuhaltenden öffentlichen Spielen, Antheilen an der Siegesbeute, Tempelbauten u. s. w. Privatgelübde brachte man den verschiedenen Gottheiten aus den mannigfachsten Veranlassungen; der Juno für Kindersegen, der Lucina für Geburten, bei Krankheiten besonders dem Askulap, wobei sehr häufig die Darstellung der kranken Glieder votiert wurde, bei Gefahren auf dem Meere den Dioskuren, dem Neptun, welchen man Taue, Anker, wohl auch das ganze Schiff gelobte u. s. w. In der christl. Kirche kommen Weihgeschenke seit dem 5. Jahrh. vor, aus welchem berichtet wird, daß zur Erinnerung mit Erfolg erflehte Heilungen Nachbildungen pvon Augen, Füßen und Händen aus Silber oder „Gold in den Kirchen als Votive aufgehängt wurden. Dieser Gebrauch hat sich in der kath. Kirche erhalten, nur ist an Stelle der Edelmetalle meist ein minder wertvolleres Material, namentlich Wachs, getreten; im Germanischen Museum zu Nürnberg befinden sich auch solche aus Eisen. Kleider, Waffen, Modelle von Schiffen wurden ebenfalls votiert. Man errichtete aber auch ex voto ganze Kirchen (Votivkirchen) und Kapellen, stiftete Altäre und andere Ausstattungsgegenstände der Kirchen.