Waldeck (Benedikt Franz Leo), preuß. Volksvertreter und einer der berühmtesten Führer der preuß. Demokratie, geb. 31. Juli w1802 zu Münster, bezog, im Hause seines Vaters, der Direktor an der münsterschen Gewerbschule war, und auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt vorgebildet, 1819 die Universität Göttingen und studierte bis 1822 Jurisprudenz und Staatswissenschaften. Nachdem er seit 1828 in der Eigenschaft eines Oberlandesgerichtsassessors zu Halberstadt und Paderborn thätig gewesen, wurde er 1832 als Land⸗ und Stadtgerichtsdirektor nach Vlotho, 1836 als Oberlandesgerichtsrat nach Hamm versetzt, wo er zugleich im Sladtverordnetenkollegium den Vorsitz übernahm. Im J. 1844 erhielt er die Berufung als Hilfsarbeiter bei dem Geh. Obertribunal zu Berlin und wurde 1846 zum Obertribunalsrat ernannt. Im J. 1848 erhielt er vier Mandate zur preuß. Nadionalversammlung. Als hervorragendes Mitglied der Linken trug er vorzugsweise zur Annahme des Planes bei, nach welchem die Versammlung unter Beseitigung der feudalen Vorrechte, sowie des militärisch-bureaukratischen Regiments die Gleichheit aller vor dem Gesetz durch organische Einrichtungen im Heer⸗, Gerichts⸗ und Gemeindewesen sicherstellen sollte. Auch hatte er an dem Grundgesetzentwurf vom 24. Juli als Vorsitender des Verfassungsausschusses wesentlichen Anteil und widmete sich in gleichem Sinne den weitern legislativen Arbeiten des Hauses, für dessen Berechtigung er bis zur letzten Sitzung 15. Nov. durch seinen Anschluß an den Widerstand gegen die Vertagung und Verlegung eintrat. W. trat dann für Berlin in den nach der oktroyierten Verfassung vom 5. Dez. 1848 einberufenen Landtag, dessen Zweite Kammer, als sie sich auf W.s Antrag gegen die Gesetzlichkeit des fortdauernden Belagerungszustandes ausgesprochen, 27. April 1849 aufgelöst ward. Einen Monat später wurde W. als angeblicher Mitwisser einer großen revolutionären Verschwörung in Untersuchung und Haft genommen und erst 5. Dez., nachdem sich die Anschuldigung als unbegründet gezeigt hatte, in Freiheit gesetzt. Im *„ 1860 nahm W. ein Mandat als Abgeordneter ür Bielefeld an und gehörte im Abgeordnetenhause zu den Führern der Opposition. In dem Konstituierenden Reichstage des Norddeutschen Bundes (wo er den 2. berliner Wahlkreis vertrat) schloß sich W. den Kämpfen um eine Erweiterung der Grundrechte an und stimmte deshalb schließlich gegen die Verfassung. Doch nahm er die einmal gegebene Grundlage als Ausgangspunkt für seine weitern Bestrebungen an und erklärte sich 1868 im ordentlichen Norddeutschen Reichstage (lals Abgeordneter für Bielefeld) namentlich für dessen selbständige Einwirkung auf die Bundesschuldenverwaltung. Am 26. Mai 1869 legte W. sein Mandat zum preuß. Abgeordnetenhause und zum Norddeutschen Reichstage nieder, entsagte auch 25. Jan. 1870 seiner Thätigkeit am Obertribunal und starb zu Berlin 12. Mai 1870. Bon seinen jurist. Schriften sind hervorzuheben: »Üüber das bäuerliche Erbfolgerecht in Westfalens Waldemar II. (König von Dänemark) Iume 1841), aliber die Art des Votierens bei Erassung der Erkenntnisse⸗(Berl. 1843), Das Prozeßgesetz vom J. 1843, ein Vortrag über Gerichtsorganisation und Prozeßordnunge (Berl. 1845), »Die Nichtigkeitsbeschwerde als alleiniges Rechtsmittel höchster Instanzo (Berl. 1861). Vgl. Zacharias, „W.s Leben, Thätigkeit und Charakter»(Berl. 1849). „(W.s Leben und Prozeß bis zu seiner Freisprechung⸗ (Bresl. 1849); Steinitz, W. und die Militärfrage⸗ (2. Aufl., Berl. 1863); Eberty, „W. Ein Lebensbild » (Berl. 1869); Oppenheim, «Benedikt Franz Leo W.» (Berl. 1874; Volksausg. 1880).