Waldeck-Rousseau (Pierre Marie), franz. Staatsmann, geb. zu Nantes 2. Dez. 1846, ist der Sohn eines Deputierten des Depart. Loire⸗-Inferieure, welcher 1848—50 in der konstituierenden Versammlung eine bedeutende Rolle spielte. W. studierte die Rechte und wurde Advokat in Rennes. Im J. 1881 wurde er in die Deputiertenkammer gewählt, war Mitglied der republikanischen Union und bekleidete 14. Rov. 1881 bis 26. Jan. 1882 im Ministerium Gambetta das Portefeuille des Innern, welches ihm in dem von Jules Ferry gebildeten Kabinett von neuem zufiel (21. Febr. 1883 bis 31. März 1885). Waldemar II., König von Dänemark 1202 41, Sohn Waldemars 1. (1154—82) und Bruder Knuds VI. (1182—1202), hatte schon unter letzterm einen großen Anteil an der Eroberung Holsteins, Ratzeburgs und Mecklenburgs cebte welche das Deutsche Reich wegen der damaligen Thronstreitigkeiten nicht schützen konnte. Er selbst ging darauf aus, alle Küstenländer der Ostsee unter die dän. Herrschaft zu bringen, unterwarf Rügen, besetzte die Weichselmündung, Osel und 1219 auf einem Kreuzzuge auch Reval und Estland. Seine deutschen Eroberungen wurden 1214 durch Kaiser Friedrich II. ihm förmlich abgetreten. Als er 1218 seinen Sohn Waldemar in Schleswig zum Mitkönig krönen ließ, war er auf der Höhe seiner Macht. Aber am 6. Mai 1223 wurde er auf Lyoe bei Fünen von seinem Vasallen, dem Grafen Heinrich von Schwerin, überfallen, mit seinem Sohne gefangen und auf das Schloß Dannenberg an der Elbe gebracht. Nun mischten sich Papst und Kaiser ein, der erstere, indem er die bedingungslose Befreiung der Gefangenen, der andere, indem er den Wiedergewinn der verlorenen Reichsteile anstrebte und zwar zunächst in der milden Form, daß z. B. der dän. Graf von Holstein Albrecht von Orlamünde, Waldemars Nefsfe, Holstein als Reichslehn behalten sollte. Da aber die Dänen und Albrecht den darüber abgeschlossenen Vertrag verwarfen, mußte W. gefangen bleiben, bis er sich im Nov. 1225 mit dem Grafen von Schwerin dahin verständigte, daß dieser ihm für eine beträchtliche Summe, außerdem für den Verzicht auf Nordalbingien und Mecklenburg die Freiheit gab. Holstein, Hamburg und Lübeck hatten sich inzwischen selbst schon befreit, wurden aber jetzt von W., der jenen Vertrag nicht hielt, von neuem angegriffen. Da verbanden sich alle bedrohten Fürsten Norddeutschlands gegen ihn und retteten durch ihren großen Sieg am 22. Juli 1227 bei Bornhövde alles Land bis zur Eider für Deutschland. W., der in der Schlacht ein Auge verlor, hielt seitdem nach dieser Seite hin Ruhe. Aber auch in den Ostseeprovinzen konnte er die frühere Stellung nicht zurückgewinnen; nur die Vermittelung des Papstes bestimmte die dortigen Deutschen, ihm 1238 einen Teil des von ihnen eroberten Estland zurückzugeben, der dann noch bis 1346 bei Dänemark blieb. Das Wirken Wis innerhalb seines Staates zeigt ihn als ebenso tüchtigen Gesetzgeber (ütisches Lovbock gegen 1240), wie seine Kriege Unternehmungsgeist und Tapferkeit beweisen. Als er 28. März 1241 starb, folgte ihm, da sein Sohn Waldemar schon 1231 gestorben, dessen Bruder Erich IV. Plogpenning, der jedoch 1250 von einem jüngern Bruder Abel, Herzog von Schleswig, entthront und dann ermordet wurde. Abel fiel 1252 im Kampfe gegen die Nordfriesen und die Krone ging nun auf W.s vierten Sohn Christoph I. (gest. 1259) über. Vgl. Usinger, «Deutsch-dän. Geschichte 1189 —1227v (Berl. 1863); Paludan-Müller, «„Studier til Danmarks histories (Kopenh. 1869— 71).