FeedWanderhandel
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Wanderhandel ist ein im Umherziehen betriebener Handel, der außer dem seine Waren in der Wohnung der Abnehmer anbietenden Hausierhandel (. d.) auch die Wanderlager und Wanderauktionen umfaßt. Die erstern bilden Verkaufsstätten, meist in zufällig zeitweise sonst unbenutzten Lokalitäten, die einige Zeit, oft mehrere Wochen hindurch Manufakturwaren, Bekleidungsgegenstände, Kurzwaren u. dgl. zu billigen Preisen, freilich auch oft in schlechter Qualität feilbieten, und wenn ihr Absatz zu stocken beginnt, nach einem andern Ort verlegt werden. Den ansässigen Gewerbtreibenden gegenüber befanden sich die Wanderlager in Deutschland eine Zeit lang dadurch im Vorteil, daß sie nicht zu den Gemeindesteuern herangezogen wurden und dort auch nicht als Wandergewerbebetriebe bene Die Unternehmer machten die vorgeschriedene Anzeige von der Eröffnung eines stehenden Gewerbes, zogen aber wieder weiter, bevor die dreimonatliche Frist, nach welcher sie dem Freizügigkeitsgesetz gemäß erst zu den Gemeindesteuern herangezogen werden konnten, abgelaufen war. Nach einem Bundesratsbeschluß von 1879 können sich jedoch die Wanderlager durch die bloße Anzeige eines stehenden Gewerbes nicht mehr den Bestimmungen über das Wandergewerbe entziehen, und vorher schon waren sie in mehrern Städten durch Ortsstatut mit speziellen hohen Steuern belastet worden. Dasselbe geschah allgemein in Preußen durch das Gesetz vom 27. Febr. 1880, früher schon (1876) in Baden. Diese besondere Besteuerung der Wanderlager hat einen fast völlig prohibitiven Charakter, sodaßs olche Unternehmungen nur unter besonders günstigen Umständen noch bestehen können. Der Wanderhandel auf den Märkten und Messen, für den die Gewerbeordnung besondere Bestimmungen enthält, wird übrigens von diesen Bestimmungen nicht getroffen. Wanderauktionen sind öffentliche Versteigerungen von neuen Waren, die für Rechnung von nicht ortsansässigen Personen veranstaltet werden. Unzweifelhaft können bei diesem Verfahren noch leichter, als durch Wanderlager, dem Publikum schlechte Ausschußwaren, die selbst bei niedrigen Preisen noch zu theuer sind, in die Hände gespielt werden. Ebenso macht sich diese Konkurrenz den angesessenen Gewerbtreibenden lästig, und hauptsächlich infolge des Drängens der letztern sind denn auch durch die erwähnten Gesetze und Ortsstatute die Wanderauktionen, sowie die Wanderlager durch schwere Besteuerung sehr beschränkt worden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 428Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 7

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Handwerk & Gewerbe 6