Wied, eine ehemals reichsunmittelbare Grafschaft im Westfälischen Kreise, gehörte schon im 11. Jahrh. dem alten Dynastengeschlecht Wied (s. d.), das nach ihr den Namen führte und in seinen weiblichen Nachkommen dieselbe noch gegenwärtig besitzt. Die Grafschaft teilte sich seit der Mitte des 15. Jahrh., nachdem sie durch Heirat an das Haus Runkel gefallen und die Herrschaft Runkel mit W. vereinigt war, in die obere Grafschaft Wied-Runkel und die untere Grafschaft Wied-Neuwied. Jene umfaßt ein Areal von 220 qkm an der Lahn im ehemaligen Herzogtum Nassau, diese von 600 àkm mit der Stadt Neuwied (s. d.). Beide Grafschaften hatten Sitz und Stimme in dem westfäl. Grafenkollegium und W.⸗Runkel noch außerdem wegen des Besitzes von Criechingen seit 1765 Anteil an der wetterauischen Kuriatstimme im Reichsfürstenrate. Für den Verlust von Criechingen und anderer auf dem linken Rheinufer gelegenen Besitzungen durch den Lunéviller Frieden wurde W.⸗Runkel im Reichsdeputationshauptschluß von 1803 mit bis dahin kurkölnischem Landbesitz (Neuerburg und Altenwied) nebst der kurtrierschen Kellerei Wilmar entschädigt. Sämtliche Lande verloren durch die Begründung des Rheinbundes, dem sie nicht beitraten, 1806 ihre Reichsunmittelbarkeit und wurden teils unter herzogl. nassauische, teils unter großherzogl. bergische Landeshoheit gestellt. Durch die Wiener-Kongreß-Akte kamen sie als Standesherrschaften unter preuß. und nassauische Landeshoheit. Gegenwärtig ist W. eine preuß. Standesherrschaft.