Windprotest heißt im Wechselverkehr ein Protest (s. d.), welcher ein den Windo erfolgte, weil derjenige, gegen welchen protestiert werden soll, in den üblichen Geschäftsstunden nicht in seiner Wohnung anwesend war, oder weil seine Wohnung, resp. sein Geschäftslokal trotz geschehener Nachfrage bei der Polizeibehörde nicht aufgefunden werden konnte. (Wechselordnung, Art.91.) Der W. wird auch Wand- oder Platzprotest genannt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 683Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei