Wituey, Stadt in der engl. Grafschaft Orford, am Windrush (Nebenfluß der Themse), Station der Linie Oxford-Fairford der Great-Westernbahn, zählt (1881) 3017 E. und hat Handschuhfabrikation. Witold l(eigentlich Witowt), Großfürst von Litauen, war der Enkel Gedimins (s. d.) und der Sohn des lit. Großfürsten Kiejstut. Nach langem Streite um die Herrschaft mit WPr (s. d.) und nach mannigfachen vergeblichen Versuchen, mit Hilfe der Deutschen Ritter Litauen für sich zu erobern, söhnte er sich mit Jagello aus und ließ sich mit ihm zugleich 1386 in Krakau taufen. Doch Jagello übergab Litauen an Skirgiello, seinen Bruder, und erst nach neuen Kämpfen 1392 errang W. von Jagello die Beherrschung Litauens, das darauf unter ihm zur höchsten Macht gelangte. W. bemühte sich nicht nur, das Land zu kultivieren, Handel und Gewerbe zu fördern, sondern er eroberte auch Podolien, Kiew und Smolensk und machte in Kriegen mit den Russen, den Tataren und den Ordensrittern seinen Namen berühmt. Er starb 1430 in Troki. Kraszewski besang W. in einem epischen Gedicht. Witt (Jan de), berühmter niederländ. Staatsmann, geb. 1625 in Dordrecht, war der Sohn des dortigen Bürgermeisters Jakob de W., der als Gegner des Prinzen Wilhelm II. von Oranien geraume Zeit gefangen saß. Der Sohn erbte vom Vater den Haß gegen das Haus Oranien. Nach sorgfältiger Ausbildung trat er in die Dienste seiner Bakerstadt. Er war einer der Deputierten, welche die Stände der Provinz Holland 1652 nach Seeland schickten, um diese Landschaft, welche die Würde eines Generalkapitäns auf den zweijährigen Prinzen Wilhelm III. von Oranien übertragen wollte, davon abzubringen, und seine Beredsamkeit erwarb ihm hier das allgemeine Vertrauen. Seitdem galt W. als Führer der republikanisch-ständischen Partei, die dem Hause Oranien alle Macht zu entziehen und die Statthalterschaft gänzlich aufzuheben strebte. Durch den Friedensschluß mit Großbritannien 1654, der die geheime Bedingung enthielt, daß das Haus Oranien von allen Staatsämtern ausgeschlossen sein sollte, gewann diese Partei vollends die Oberhand. Nunmehr übte W. als Großpensionär (Landsyndikus) der Provinz Holland viele Jahre den wichtigsten Einfluß im Staatsrat und wirkte dahin, daß die Republik sich möglichst von den Händeln des Kontinents fernhielt. Dagegen ward der Kampf mit Portugal um den Besitz der Kolonien in Brasilien und Ostindien fortgesetzt und ein Seekrieg gegen Großbritannien 1664—67 rühmlich bestanden. Eine niederländ Flotte wirkte zusammen mit dem Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg 1658, um den eroberungslustigen Schwedenkönig Karl X. Gustav aus Dänemark zu vertreiben. Die Tripleallianz von 1668 zwischen der Republik, Großbritannien und Schweden nötigte den franz. König Ludwig XIV., den sog. Devolutionskrieg zu beendigen und auf die vollständige Eroberung der span. Niederlande zu verzichten. Inwischen war Prinz Wilhelm III. aufgewachsen und suchte mit Hilfe der oranischen Partei das Ansehen seines Hauses wiederherzustellen. Dagegen setzte W. es durch, daß die Provinz Holland im Dez. 1667 die Statthalterschaft auf immer abschaffte und die Würde eines Generalkapitäns mit dem Amt eines Provinzialstatthalters für unvereinbar erklärte. Auch die Provinzen Utrecht, Geldern und Oberyssel nahmen dies sog. abeständige Edikto an. Als aber Ludwig XIV. 1672 die niederländ. Republik mit einem Angriff bedrohte, kam es zu einem vollständigen polit. Umschwung. Man berief jetzt den Prinzen Wilhelm III. zum Generalkapitän der Republik wie auch zum Statthalter von Holland, während W. von seinem Amte als Großpensionär zurücktreten mußte. Gleichzeitig wurde gegen seinen Bruder, den Bürgermeister von Dordrecht, Cornelius de W., geb. 25. Juni 1623, die Anklage erhoben, daß er dem Prinzen Wilhelm III. nach dem Leben getrachtet habe, und obwohl derselbe sogar unter der Folter seine Unschuld beteuerte, verurteilte der Gerichtshof ihn zur Verbannung. Als W. 20. Aug. 1672 seinen Bruder aus dem Gefängnis im Hagg abholen wollte, kam es daselbst zu einem Auflauf. Der aufgereizte Pöbel erbrach das Gefängnis, ermordete beide Brüder und mißhandelte sogar die Leichen, ohne daß die Obrigkeit energisch einschritt. Auch ward niemals eine weitere Untersuchung wegen dieser Vorgänge angestellt. Unter den Schriften W.s sind seine Mémoires (Regensb. 1709) und seine Briefe (6. Bde., Haag 1723 —25) hervorzuheben. Vgl. Iistoire de la vie et de la mort des deux illustres rères Corneille et Jan de W.v (2 Bde., Utrecht 1709); Simons, JJan de W.» (2 Bde., Amsterd. 1832—36); Knottenbelt, Geschiedenis der staatkunde van Jan de W.o (Amsterd. 1862); Geddes, (Iistory of the administration of John de W.y (Bd. 1, Lond. 1879).