Zollkreuzer sind Schiffsfahrzeuge, welche von der Zollverwaltung zu dem Zwecke in Betrieb gehalten werden, um den zollpflichtigen Schiffahrts- und Seeverkehr zu überwachen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 938Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei