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ErdkundeBrockhaus 1882

Zürich, der erste Kanton der Schweiz, wird im N. vom Großherzogtum Baden und dem Kanton Schaffhausen, im O. von Thurgau und St. Gallen, im S. von Schwyz und Zug, im W. von Aargau begrenzt und umfaßt ein Areal von 1725 am. Der Boden erhebt sich von den Ufern des Rheins allmählich in südöstl. Richtung und wird von Höhenzugen durchzogen, welche mit Ausnahme der von Westen nach Osten streichenden Jurakette der Lägern meist den. Flußläufen parallel von Südosten nach Nordwesten gerichtet sind. Der Albis im Westen, der Hohe Rhonen im Süden, die Nagelfluhgebirge des Schnebelhorns (1295 m), des Hörnli (1136 m), des Bachtel (1119 m) und des Allmann (1083 m) im Osten schließen sich an die Voralpen an; nach Rorden werden die Höhenzüge niedriger; das Land wird zur welligen Hochebene, aus welcher da und dort breite, meist bewaldete Sandsteinrücken (Pfannenstiel, Irchel u. s. w.) aufsteigen. Der ganze Kanton gehört zum Gebiete des Rheins, der die Grenze gegen Baden und Schaffhausen bildet. Von Südwesten nach Nordosten folgen sich nacheinander die Flußgebiete der Reuß als Grenzfluß gegen Aargau, des Zürichsees und der Limmat mit der Sihl und der Reppisch, der Glatt mit dem Pfäffikersee, der Aa und dem Greifensee, der Töß und der Thur. Der Kanton zählt (1880) 317 576 E. meist deutscher Zunge (99 Proz.), worunter 283134 Protestanten, 30298 Katholiken, 806 Jsrgeliten und 3338 Anders-Geraban Die Urproduction: Landbau, Viehzucht, Bergbau u. s. w. ernährt 30 Proz. der Bevölkerung. Von dem Areal entfallen 30,3 Proz. auf Waldungen, 2,4 Proz. auf Rebland, 61 Proz. auf Ackerland, Wiesen und Weiden, unproduktiv sind 6,3 Proz. Der Boden ist von Natur nicht gerade fruchtbar, aber vorzüglich angebaut. Das Klima ist ziemlich mild. Für Zürich (Sternwarte 470 m) beträgt das Jahresmittel 8,7 C., das Sommermittel 17,6, das Wintermittel —0,3e, für den Gipfel des ütliberg (S7m) sind die entsprechenden Zahlen 6,•, 14,1“ und —1,. Der Landbau deckt, obwohl er musterhaft betrieben wird, den Getreidebedarf desstark bevölkerten Landes (184 C. auf den Quadratkilometer) kaum zur Hälfte. Das meiste Getreide liefert die Hochebene, die auch das meiste Obst erzeugt. Wein wird vorzüglich im Weinland (Thur⸗ und unteres Tößgebiet) und am See gebaut; die geschätztesten. Sorten wachsen im Weinland bei Winterthur, bei Neftenbach am Ritin und bei der alten, 1862 aufgehobenen Benediktinerabtei Rheinau am Rhein. Die Viehzucht, meist mit dem Landbau verbunden, ist am See, im Reußgebiet und im Oberland (an der sankt-gallischen Grenze) am stärksten. Bei der Zählung von 1886 besaß der Kanton 5292 Pferde, S8514 Rinder, 25905 Schweine, 936 Schafe, 18 166 Ziegen, 19448 Bienenstöcke. Nicht unbedeutend ist die Fischerei des Sees. Die Steinbrüche liefern Kalksteine, Sand⸗ und Tuffsteine. Der Abbau der Pechkohlen von Käpfnach bei Horgen und der Schieferkohlen von Wetzikon und Dürnten liefert von Jahr zu Jahr einen geringern Ertrag: dagegen wird namentlich in den Gebieten der Reppisch und der Glatt viel Torf gewonnen. Die Industrie ernährt 46,5 Proz. der Bevölkerung. Ihre Hauptzweige sind die Verarbeitung von Baumwolle und Seide. Die Baumwollindustrie (Spinnerei, Weberei, Druckerei, Färberei) hat ihre Hauptsitze zu Uster und im Tößthale. Die Seidenindustrie, teilweise noch Hausindustrie mit Landbau verbunden, liefert hauptsächlich Kleiderstoffe und hat ihren Hauptsitz am See. Außerdem sind zu erwähnen die Maschinenfabriken und Gießereien von Zürich, Winterthur und Wald, die Papierfabrikation, die Strohflechterei, die Stickerei, die Fayencefabrikation und die Gerberei. Der Blute des Gewerbfleißes entsprechend sind auch Handel und Verkehr, die 13 Proz. der Bevölkerung ernähren, von großer Bedeutung. Zur Einfuhr ontabue hauptsächlich Getreide, Schlachtvieh, Koonialwaren und Rohstoffe für die Industrie, zur Ausfuhr Baumwoll- und Seidenwaren, Maschinen, Papier, Leder, Wein und Obst. Der Exporthandel sucht sein Absatzgebiet großenteils in überseeischen Ländern, namentlich in Nordamerika und Ostindien. Dem Verkehr dienen ein reich entwickeltes Straßennetz, die Dampfschiffahrt auf dem See und ein das Land nach allen Seiten durchziehendes Eisenbahnsystem, dessen Hauptknotenpunkte Zürich und Winterthur sind. Die wichtigsten Orte sind, außer der Hauptstadt Zürich und ihren Vorstädten, Winterthur, Wädenschwyl, Richterswyl und Horgen am See, Uster an der Aa, Wald und Wetzikon (4841 C.). ie Verfassung ist demokratisch mit obligatoriem Referendum und Initiative; der Kantonsrat, je 1 Mitglied auf 2000 E., ist gesetzgebende, der iegierungsrat, 7 Mitglieder, vollziehende Behörde. In administrativer Hinsicht zerfällt der Kanton in 11 nach ihren Hauptorten benannte Bezirke. Jede Gemeinde besitzt einen Gemeinderat und einen . jeder Bezirk ein Bezirksgericht. kriminalfälle unterliegen dem Schwurgericht. Letzte Instanz ist das aus 9 Mitgliedern bestehende bergericht. Für Handelsprozesse besteht ein besonderes Handelsgericht. Die Landeskirche ist die reformierte. Die reformierte Kirche steht unter der Synode und dem Kirchenrat; die Verbindung der kath. Gemeinden mit dem Bistum Chur wurde 1875 durch Beschluß des Kantonsrats aufgehoben, ohne daß seither eine förmliche Neuregelung der Verhältnisse erfolgt wäre. Das Schulwesen ist in vorzüglichem Zustande. Der Unterricht ist in den Volksschulen (Primär⸗ und Sekundärschulen) obliatorisch und unentgeltlich. Von höhern Lehranstalten bestehen, außer dem Eidgenössischen Polytechnikum, die Universität, die Tierarzneischule, die Kantonsschule (Gymnasium und Industrieschule) und die höhere Töchterschule von Zürich, das Technikum und die öhern Stadtschulen von Winterthur und das Seminar von Küßnacht für Lehrer und Lehrerinnen. Nach der Staatsrechnung von 1885 betrugen die Einnahmen 6354059 Frs., die Ausgaben 5889 125 Frs., das reine Staatsvermögen nach Abrechnung der Fonds zu befondern Zwecken 40372201 Frs. In militärischer Hinsicht bildet der Kanton mit Schaffhausen den Stammbezirk der 6. Division. Das Wappen ist ein von Silber und Blau schräg geteilter Schild. Wie die Pfahlbauten des Züricher⸗, Greifen-und Pfäffikersees beweisen, schon vor der Römerzeit be-1 siedelt, kam der heutige Kanton Z. mit dem übrigen Helvetien 58 v. Chr. unter röm. Herrschaft. Vom Ende des 3. Jahrh. an setzten sich Alamannen in dem Lande fest, welches 532 unter fränk. Hoheit kam, durch den Vertrag von Verdun dem deuts Reiche zugeteilt und schon im 9. Jahrh. als Zürichgau von dem alten Thurgau ausgeschieden wurde. Mittelpunkt der Landschaft war die Stadt Z., die aus der römischen, durch ein Kastell auf dem jetzigen Lindenhof geschützten Zollstätte Turicum hervorging. Das mittelalterliche Z. verdankt sein rasches Aufblühen namentlich den Karolingern, von denen Karl d. Gr. das Chorherrenstift des Großmünsters (St. Felir und Regula) gegründet haben soll und Ludwig der Deutsche 853 seinen Hof Z. dem Großumünster vergabte, und so der Abtei Z. zur Herrschaft uüber die Stadt verhalf. Während drei Jahrhunderten übten die Grafen von Lenzburg, von 117⁷ an die Herzöge von Zähringen die Reichsvogtei über Z. aus. Durch das Erlöschen dieses Hauses 1218 erlangte Z. die Reichsfreiheit. Schon seit 1292 mit Uri und Schwyz verbündet, trat es 1351 der Eidgenossenschaft bei und wurde der Vorort derselben. Unablässig bemüht, ihr Gebiet zu erweitern, gewann die Stadt 1415 durch Eroberung das bisher österreichische Keller-oder Knonaueramt und die Mitregierung in der Grafschaft Baden und den Freien Amtern, sowie in der Folge durch Kauf zahlreiche kleinere Herrschaften. Von 1436 an durch den Streit um das Erbe des Grafen Toggenburg den Eidgenossen entfremdet, trat es 1450 wieder in den Bund zurück, erwarb durch Kauf 1452 die Grafschaft Kyburg und 1467 die Hoheit über Winterthur. An den Burgunderkriegen (1474 — 76) nahm es unter seinem Bürgermeister Hans Waldmann in hervorragender Weise teil. Wie Bern durch seine Thatkraft in polit. Dingen, so stand Z. hinsichtlich der geistigen Entwickelung an der Spitze der Eidgenossenschaft. Die schweizer. Reformation 1519 ging von Z. aus. (S. Zwingli.) Im Verlauf des 16., 17. und 18. Jahrh. wich auch in Z. die demokratische Staatsform allmählich der aristokratischen, ohne indes wie in Bern, Luzern, Freiburg und Solothurn in starre Oligarchie auszuarten. Der Umsturz der alten Eidgenossenschaft machte 1798 der Herrschaft der Stadt über das Land ein Ende; der Kanton wurde der helvet. Republit einverleibt, erhielt aber, nachdem er 1799 der Kampfplatz der franz., russ. und österr. Heere gewesen war (Schlachten bei 3., 3. und 4. Juni und 25. und 26. Sept.), 1803 seine Selbständigkeit wieder. Hatte sich schon während der Mediationsperiode (1803 — 14) allmählich das polit. Übergewicht der Stadt über das Landgebiet wiederhergestellt und 1804 einen Aufstandsversuch der letztern, den sogen. Bockenkrieg, herbeigeführt, so wurde die bevorrechtete Stellung der erstern durch die nur scheinbar repräsentativ-demokratische Verfassung von 1814 neu bestätigt. Die Mehrheit in den Räten, sowie fast alle höhern Beamtungen fielen den Bürgern der Stadt zu. Erst die polit. Bewegung, welche die franz. Revolution von 1830 auch in der Schweiz hervorrief, beseitigte die Vorrechte der Hauptstadt. Die Verfassungsreform, eingeleitet durch die Volksversammlung zu Uster (20. Nov. 1830), brachte dem Kanton eine wahrhaft repräsentativ-demokratische Verfassung, welche 20. März 1831 vom Volke mit großer Mehrheit angenommen wurde. Obwohl dieselbe 1838, 1840, 1851 und 1865⁵ mancherlei Modifikationen erlitt, wurde doch ihr Grundcharakter bis 1869 nicht wesentlich verandert. Nachdem der Umschwung eingetreten, wirkten eine 52. ausgezeichneter Männer (Melchior Hirzel, Dr. Ulrich, L. Keller, L. Meyer von Knonau, K. Orelli, I. J. Heß, Bluntschli, J. Th. Scherr, E. Sulzer, Füßli, Muralt u. s. w.) zusammen, um den Neubau des züricher Staatslebens zu begründen und weiter zu entwickeln. Der demokratische Sinn der Massen stieß sich jedoch an den Reformen von oben herab, und die Häupter der zurückgedrängten Reaktionsvartei wußten dies mit Erfolg zu benutzen. Als die Regierung 1839 David Friedrich Strauß (s. d.), den erfasser des Leben Neio v, zu einer Professur an der züricher Hochschule berief. drang ein fanatisch erregter Haufe von 5000 bewaffneten Bauern unter Führung des Pfarrers Bernhard Hirzel von Pfäffikon in die Stadt Zürich ein, und es kam mit den Truppen zu blutigem Zusammenstoß. Die Regierung, unsicher und schwach, nahm in dem Wirrwarr die Flucht, und die Häupter des Aufstandes setzten eine provisorische Regierung ein. Bald darauf fand die Neuwahl des Großen Rats statt, womit die konservativ-reaktionäre Partei völlig zur Herrschaft gelangte. Es trat nun eine heftige Reaktion namentlich auf dem kirchlichen Gebiete ein. Nur allmählich gelangte der Liberalismus wieder zu Einfluß, und zwar zunächst durch die eidgenössische Streitfrage uber die aargauische Klosterangelegenheit, und erst 1845 erlangte derselbe wieder vollständig die Oberhand. J. Furrer, ein gemäßigter Fortschrittsmann und tüchtiger Charakter, wurde Bürgermeister, A. Escher dritter Gesandter 3.5 an der Tagsatzung. Der Parteigeist verlor seitdem mehr und mehr an Schärfe, und es gab sich in dem polit. Leben des Kantons im ganzen ein maßvoller und versöhnlicher Liberalismus kund. In diesem Sinne wirkten auch die züricher Staatsmänner, als 1848 nach dem Sonderbundskrieg die eidgenössische Bundesreform ins Werk gesetzt wurde. In den sechziger Jahren trat indes im Volke wieder das Verlangen hervor, der Kantonalverfassung eine noch breitere demotratische Grundlage zu geben, und führte nach widerlichen Parteikämpfen zu der Verfassung vom 18. April 1868, welche durch Einführung des Referendums und der Initiative die reine Demokratie an die Stelle der repräsentativen stellte und 1877 durch Beschränkung der Zahl der Kantonsräte (1:2000 statt 1:1500) modifiziert wurde. Ein Jahrzehnt hindurch stand nun der Kanton unter dem Regiment der demokratischen (radikalen) Partei, bis es 1878 der gemäßigtliberalen Partei gelang, wieder einen gebührenden Anteil an der Leitung der Staatsgeschäfte zu erringen. Seither hat sich der Kanton ruhig entwickelt. Beide Parteien halten sich ungefähr das Gleichgewicht, und da auch die liberale Partei durchaus auf demokratischem Boden steht, betreffen die Parteifehden mehr persönliche, hier und da auch soziale, als politische Fragen. Die Abstimmungen über Revision der Bundesverfassung ergaben 1872 wie 1874 bedeutende Mehrheiten für vie Annahme. Vgl. Meyer von Knonau, Der Kanton 3.» (2 Bde., St. Gallen 1844—46); Bluntschli, „Züricherische Staats⸗ und Rechtsgeschichte (2Bde., Zür. 1838 —39); Bluntschli und Hottinger, „Geschichte der Republik 3. (3 Bde., Zür. 1847 —57; neue Aufl. 1870).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 965Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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