Zwangswirtschaft ist eine wirtschaftliche Organisation, in welcher Leistungen und Gegenleistungen sich nicht auf Grund freier Vereinbarung in gleichen Werten austauschen, auch nicht freiwillige Mehrleistungen von der einen Seite stattfinden, sondern dem einen Teil zwangsweise Leistungen auferlegt werden, ohne daß er sich ein Deerdtes Aquivalent dafür ausbedingen kann. Die privatwirtschaftliche Form der Z. ist die Sklaverei; gemildert erscheint sie in der Hörigkeit und Leibeigenschaft. Eine öffentlich-rechtliche Z. führt in einem gewissen Sinne der Staat, sofern er nötigensalls von den Einzelnen Abgaben zwangsweise eintreibt, ohne denselben eine bestimmte, von ihnen gewünschte Gegenleistung zu gewähren. Jedoch ist nicht außer Acht zu lassen, daß in den Verfassungsstaaten alle Steuern durch die Vertreter der Gesamtheit bewilligt werden müssen. Eine kommunistische Gesellschaftsorganisation würde eine allgemeine Z. darstellen, sofern der Anteil an der Gesamtproduktion, den der Einzelne für seine Mitarbeit erhielte, wenn er auch reichlich bemessen wäre, doch nicht im freien Verkehr, sondern durch irgend eine obere Instanz festgestellt würde.