Kammer, in parlamentarischer Sprache die Bezeichnung für die das Land vertretende Körperschaft. (S. Repräsentativsystem.) Kammer, im Maschinenbau ein allseitig umschlossener Raum, der zur Aufnahme einzelner Maschinenorgane dient und durch Klappen oder Ventile zeitweilig geöffnet, resp. geschlossen wird.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 52Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei