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Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Kammer, im deutschen Heere der Aufbewahrungsort für die Bekleidung, Ausrüstung und Bewaffnung der Truppen. Man unterscheidet Kompagnie⸗ (beziehungsweise Eskadrons⸗ oder Batterie-), Bataillons-(Abteilungs-) und Regimentskammern. In den Kompagniekammern werden die nicht im Gebrauche befindlichen Stücke der Mannschaft, in den Bataillonskammern die für die Kompagnien erforderlichen Kriegsaugmentationsstücke, auf den Regimentskammern dagegen die Materialien zur Neuanfertigung von Bekleidung und Ausrüstung, sowie die für Ersatztruppen und andere, erst bei der Mobilmachung aufzustellende Kriegsformationen erforderlichen Bestände aufbewahrt. Die Aufsicht über die K. führen die betreffenden Truppenbefehlshaber und die Bekleidungsmißt, sind unter C aufzusuchen. kommissionen, unter deren Verantwortlichkeit ein Kammerunteroffizier die geordnete Niederlegung, Instandhaltung und Verausgabung besorgt. Üüber die vorhandenen Bestände, deren Abgang und Zugang gibt das Kammerbuch Auskunft, die Rohmaterialien und alle noch nicht gemusterten, neugefertigten Stücke werden im Wirtschaftsbuche, welches in das Materialien-und Stückconto zerfällt, nachgewiesen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 52Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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