Kammertaxe, festgesetzter Preis für Gegenstände, welche von einer fürstl. Verwaltung um niedrigen Preis an Unterthanen verkauft werden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 54Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei