FeedKampfgerichte (Judieia duellica)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Kampfgerichte (Judieia duellica), Gerichte, bei denen der Zweikampf zur rechtlichen Entscheidung diente, waren im Mittelalter Privilegien gewisser Städte und Herren, z. B. der Stadt Würzburg und des Burggrafen von Nürnberg. Aus dem 13. Jahrh. sinden sich bestimmte Vorschriften über den gerichtlichen Zweikampf (Kampfrecht, jus duellicum) im Sachsen⸗ und Schwabenspiegel und andern Rechtsbüchern. über Beobachtung der Kampfregeln wachten eigene Kampfrichter. Seit dem 17.Jahrh. lamen die gerichtlichen Zweikämpfe ab.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 57Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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