FeedKastellan
Recht & StaatBrockhaus 1882

Kastellan, eine mittelalterliche Würde, die, von der Stellung eines Befehlshabers einer Burg (castellum) ausgehend, sich in verschiedenen Ländern verschieden entwickelte. In Flandern und Frankreich gab es einige Gebiete, mit deren Besitz der Titel eines K. (Chätelain) verbunden war. So fanden sich in der Normandie, Dauphiné und Burgund Chätelains, die den Baillifs im Range folgten. Sie übten die Civil⸗ und Militärgewalt, bis sie später darin wesentlich beschränkt wurden. nißt, sind unter C aufzusuchen. Deutschland waren die K. entweder Reichseamte (Burggrafen) oder fürstl. Dienstleute, welche den Oberbefehl führten und in der Burg oder Stadt, sowie in dem dazugehörigen Gebiete eine bestimmte Gerichtsbarkeit verwalteten. In Lande hat sich diese Würde länger als in andern Ländern erhalten. Auch hier hatten nämlich K. anfangs die Aufsicht über die Burgen (castella, grody), sowohl in Rücksicht auf das Kriegswesen wie die Gerichtsbarkeit. Später behielten sie aber nur das richterliche Amt, und als sie auch dieses verloren, verblieb ihnen als hauptsächliche Verpflichtung der Befehl über das militärische Aufgebot ihrer Kreise. Seit dem 16. Jahrh. bildeten die K. nebst den Wojwoden und Bischöfen den Senat oder die obere legislative Kammer. Der K. von Krakau war der erste weltliche Senator und ging in der Würde allen Wojwoden voran. Zur Zeit des Herzogtums Warschau bestand der neue poln. Senat aus neun K. und ebenso vielen Wojwoden und Bischöfen. Durch die Verfassung von 1815 ward bestimmt, daß im Senat des Königreichs neben den Wojwoden und Bischöfen K. in nichtbegrenzter Anzahl Sitz und Stimme haben sollten. etzt ist Kastellan der Titel eines Aufsehers über Schlösser und sonstige ansehnliche Gebäude.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 173Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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