FeedAdresse
Recht & StaatBrockhaus 1882

Adresse ist im polit. Sinne eine undgebung von Gesinnungen, sei es einer Anzahl von Einzelnen, sei es einer Korporation. Von der Petition unterscheidet sie sich dadurch, daß in der Regel keine bestimmt formulierten Wünsche, wenigstens keine auf die Adressanten selbst direkt bezüglichen, darin entdomtit sind. Die gewöhnlichsten A. sind die der großen onstitutionellen an das chaften (Parlamente, Landtage, Kammern) an das Staatsoberhaupt. Häufig wird die Thronrede durch eine A. jedes der beiden Häuser der Landesvertretung beantwortet. In dieser A. pflegt, anschließend an den Inhalt der Thronrede, entweder eine Zustimmung zu dem in der Thronrede gegebenen Programm der Regierung oder auch ein Widerspruch gegen einzelne u desselben, unter Umständen sogar ein Tadel des ganzen Regierungssystems, ausgesprochen zu werden. Bei ganz besondern Veranlassungen macht wohl auch eine parlamentarische Körperschaft noch zu anderer Zeit von dem Recht der A. Gebrauch, wie der Reichstag des Norddeutschen Bundes in seiner letzten Sitzung vom 10. Dez. 1870, um den König Wilhelm zu bitten, durch Annahme der deutschen Kaiserkrone das Einigungswerk zu weihen. — In poli⸗ „tisch bewegten Zeiten kommen auch A. von den außerparlamentarischen Kreisen, besonders von Vereinen und Volksversammlungen, sog. Kollektivadressen, teils an die Staatsgewalt, teils an die Landesvertretung, häufig vor, worin entweder die Zustimmung 1 gewissen Akten derselben oder auch das Gegenteil kundgegeben wird.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 161Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 7

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6