Kirchengeräte nennt man alle zum Dienste in der Kirche oder zu religiösen Handlungen gebrauchten Gegenstände. Man kann sie nach dem Material vorzugsweise in drei Hauptklassen einteilen: in Holzgeräte (Altar, Chor⸗ und Sitzgestühl, Sakristeikasten), in Metallgeräte (Glocken, Leuchter, Taufbecken, Reliquiarien, Rauchgefäße, die Geräte des Altars oder der Sakramente, nämlich Kelch und Patene, Hostienbehälter, Monstranzen, Crucifix u. s. w.) und in Gewebe und Stickereien (Altarbedeckung, Paramente u. s. w.). Die K. waren +— immer aus dem gleichen Material. So war z. B. der Altar 14— aus Stein und wurde dann im Mittelalter mehr in Holz ausgeführt, zuweilen auch mit Metall bekleidet, im 16. Jahrh. war wieder Stein oder Steinimitation vorherrschend. Überhaupt haben alle K. eine sehr wechselvolle Geschichte durchgemacht, deren Veränderungen ebensowohl auf dem Wandel des Kirchengebrauchs als auf dem der Kunststile beruhen. Die reichste Zeit für die K. war die der spätern Jahrhunderte des Mittelalters, des got. Stils. Damals waren die Altäre am reichsten an Figuren, Ornament und Bilderpracht und die Sakristeien am glänzendsten gefüllt mit Monstranzen, Kelchen, Reliquiarien, Crucifixen u. s. w. Die Reformation nahm vielen K. die Verehrung und ließ sie schmelzen. In der kath. Kirche wurde dasselbe teils durch die Not der Zeit, teils durch den Wechsel des Geschmacks bewirkt. Viel altes Gerät wurde in den Zeiten des Jesuitenstils, der Barocke und des Zopfes entfernt, Umgearbeitet oder durch Zeitgemäßes ersetzt. Erst in neuester Zeit ist der Sinn für das K. wieder erwacht und hat zur Belebung des Kunstgewerbes beigetragen. Heutige Kunststätten für die Fabrikation des bessern K. sind insbesondere: Köln, Aachen, München, Wien, Brüssel, Mecheln, Paris und Lyon; für die prot. Kirchen Englands London und Birmingham. Vgl. Otte, «Handbuch der kirchlichen Kunstarchäologie des deutschen Mittelalterso (5. Aufl., 2 Bde., Lpz. 1883—84). Kirchengesang. Die Anwendung des Gesangs beim Gottesdienst ist so alt wie das Bedürfnis gemeinsamer Erbauung überhaupt. Schon im Heidentum gehörten Gesänge, meist von musikalischen Instrumenten begleitet, zum religiösen Kultus; dasselbe war im alten Judentum der Fall, wo der Gesang unter Musikbegleitung den Leviten übertragen war. Auch im christl. Kultus wendete man frühzeitig Musik und Gesang an. (S. Kirchenmusik.) emißt, sind unter C aufzusuchen. In Antiochien bildete sich der K. zuerst als Wechselgesang aus (Antiphonie, Responsorien), der durch Ambrosius auch im Abendlande eingeführt wurde. Gregor d. Gr. aber erwarb sich bleibende Verdienste um denselben durch allgemeine Einführung des Chorals (s. d.). Seit dem 8. Jahrh. verbreitete sich im Abendlande die Anwendung der Orgel (s. d.), und bald diente diese —* Begleitung des K., der in den Oratorien und Messen am feierlichsten war. War bisher beim K. die Landessprache gebräuchlich, so gewann doch besonders seit Karls d. Gr. Zeiten der lat. K. allgemeinere Verbreitung, obschon die Laien ihn nicht verstanden. Noch jetzt wird der Hauptteil des kath. Gottesdienstes, die Messe, in lat. Sprache gehalten. Seit dem 15. Jahrh. wurde besonders der figurierte Gesang (cantus figuratus) entwickelt, in welchem man die Grundmelodie unverändert beibehielt, die begleitenden Stimmen aber zur Ausschmückung der Melodie verwendete. Erst durch Luther wurde der K. zum religiösen Volksgesange, der in Deutschland ursprünglich aus dem Kyrie Eleison hervorging, welches als Refrain von alters her im Volkschore gesungen worden war. Der deutsche K. ist nirgends mehr als in der deutschprot. Kirche vervollkommnet worden. (S. Gesangbücher und . Der K. der Gemeinden ist in der Regel einstimmig und von der Orgel begleitet; der neuerdings vielfach empfohlene vierstimmige oder sog. rhythmische Gesang läßt sich nur durchführen, wo man musikalisch ausgebildete Kirchenchöre zur Verfügung hat. Ihn Kirchengeschichte. Die Geschichte des Christentums und der christl. Kirche bildet einen Bestandteil der allgemeinen Kulturgeschichte und der Religionsgeschichte überhaupt, der jedoch durch den Zweck der Kirchenleitung zugleich zu einem Bestandteile der theol. Wissenschaften wird. In dieser Beziehung dient sie zum Verständnisse des gegenwärtigen Zustandes der Kirche und ihrer fernern Entwickelung, da ohne Kenntnis der kirchlichen Vergangenheit auch die Gegenwart sich nicht richtig würdigen läßt. Das richtige Verständnis der K. hängt von dem Begriffe ab, den man sich über das Wesen der Kirche (s. d.) überhaupt gebildet hat, und die geschichtlichen Veränderungen, welche der Begriff der Kirche durchlaufen, sind daher auch auf die Auffassung und Darstellung der K. von maßgebendem Einfluß gewesen. Man kann in dieser Beziehung verschiedene Epochen kirchlicher Geschichtschreibung unterscheiden. Die ältere kath. Geschichtsbetrachtung ist namentlich durch den Vater der K.v, Eusebius von Cäsarea (. d.), und dessen Fortsetzer (Sokrates, Sozomenus, Theodoret, Philostorgius, Theodorus Lector, Cvagrius in der griech., Rufinus in der lat. Kirche) repräsentiert. Nach ihm ist die Geschichte der Kirche eine ununterbrochene Kette göttlicher Wunder, welche mit der wunderbaren Menschwerdung des Sohnes Gottes ihren Anfang nahmen und mit dessen sichtbarer Wiederkunft dereinst ihren Abschluß nehmen sollen. In demselben Geiste, nur mit schärferer Hervorhebung der klerikalen Autorität als göttlich eingesetzter Säule der Heilswahrheit, ist auch die namentlich von den zahlreichen Chronisten und Legendenschreibern, aber auch im ausdrücklichen Interesse der Papstherrschaft von Schriftstellern wie Ordericus Vitalis, Petrus Pisanus, Martinus Polonus, Tolomeo de Lucca u. a. gepflegte mittelalterliche Kirchengeschichtschreibung gehalten, welche in dem nachtridentinischen Katholizismus im Gegensatze zum Protestantismus ihre letzten Konsequenzen entwickelt. Hiernach ist die kirchliche Tradition in Lehre und Verfassung unfehlbare, von der Apostelzeit her unverändert gebliebene göttliche Wahrheit. Diesen Standpunkt vertritt besonders Cäsar Baronius (s. d.), dessen Annaleno einen reichen Schatz uellenmäßiger Forschung in den Dienst der kath. gelehr stellten. Nach ihm haben insbesondere die gelehrten Mönchsorden in Frankreich, allen voran die Maurinerkongregation, großartige Materialiensammlungen für K. veranstaltet, deren Verwertung Natalis Alexander, Fleury und Bossuet im streng katholischen, der Jansenist Tillemont in seinem kritischen . unternahmen. Dem kath. nin deneMaedehn suchte der ältere Protestantismus in den Magdeburger Centurieno das Recht der Reformation durch den Nachweis eines tiefen Abfalls der kath. Kirche von ihrer ursprünglichen Reinheit und einer von Jahrhundert zu Jahrhundert fortschreitenden Verderbnis, namentlich im Gebiete der Lehre zu begründen. Was Flacius in den Centurieno vom lutherischen, versuchten J. H. Hottinger, Fr. Spanheim, Samuel und Jakob Basnage vom reformierten Standpunkte aus. Doch nötigt die Übereinstimmung mit den sog. ökumenischen Bekenntnissen der kath. Kirche die altprot. Geschichtsbetrachtung, die Ketzereien des Altertums wesentlich ebenso zu betrachten wie die Gegner. Im Gegensatze zu dieser durchaus dogmatischen Behandlung der K. legt dagegen der Pietismus, dessen Hauptvertreter Gottfried Arnold (s. d.), der Verfasser der«Unparteiischen Kirchen-und Ketzerhistorier, das Hauptgewicht auf das praktische Christentum und sieht die Verderbnis gerade dort, wo dem orthodoxen Lutheraner lauter Vollkommenheit ist: in der Schultheologie und ihren dogmatischen Spitzfindigkeiten. Im Gegensatz zu dieser immer noch von polemischen Interessen beherrschten Geschichtsbetrachtung entwickelte sich um die Mitte des vorigen Geschichtserzu eine nüchterne, aller Polemik abholde eschichtserzählung, welche mit gründlicher Gelehrsamkeit die Quellen durchforscht, um den wirklichen Hergang genauer zu ermitteln. Bei Joh. Lorenz von Mosheim verbindet sich mit dieser Quellenforschung eine elegante Darstellung und ein feingebildetes Urteil, welches aber, mehr staatsmännisch als theologisch, die Kirche selbst wie ein polit. Gemeinwesen und die K. nach Art der Staatengeschichte behandelt. Ein Riesenwerk quellenmäßiger Forschung lieferte Joh. Matth. Schröckh. Der Rationalismus, der auf dem Gebiete kirchlicher Geschichtschreibung besonders durch Semler, Stäudlin, Planck, Henke und Spittler vertreten wird, sucht die steten Veränderungen menschlicher Meinungen über religiöse Dinge und ihre volkstümliche und zeitliche Bedingtheit nachzuweisen und durch die sog. pragmatische Methode alle Ereignisse, Charaktere und Thaten aus htlche Motiven zu erklären. Ein echt geschichtlicher Sinn, welcher auch die Vergangenheit objektiv zu beurteilen weiß, wurde erst sehr allmählich gewonnen. Im Gegensatz zum Rationalismus stellte August Neander die K. dar als die Einsenkung eines neuen, übernatürlichen, göttlichen Lebens in die Menschennatur und erfreute sich daran, zu zeigen, wie das eine christl. Prinzip in freier individueller Mannigfaltigkeit die verschiedenartigsten, einander gegenseitig ergänzenden Geister beseelt habe. Die Urzeit erschien abermals im lichten Verklärungsglanze; es gab da wohl rmißt, sind unter C aufzusuchen. 19* eine schöne Mannigfaltigkeit, aber keine Gegensätze. Da aber der ganze wirkliche Verlauf der K. auf dem Kampfe der Gegensätze beruht, so konnte Neander darin nur bedauerliche Einseitigkeiten sehen, von denen eine immer wieder die entgegengesetzte hervorrief. Einen verwandten Standpunkt vertreten die kirchenhistor. Arbeiten von Richard Rothe, Hagenbach und Ph. Schaff. Gegenüber dieser Geschichtsbetrachtung bereiteten Gieseler durch seine nüchterne, rein gelehrte Quellenforschung, Hase durch seine künstlerische, die mannigfaltigsten Erscheinungsformen des christl. Geistes mit ästhetischem Sinn entende d Darstellung und Niedner durch seine denkende Durcharbeitung des Stoffs, die freilich mehr ein Reflektieren über denselben in schwerfälligstem Ausdruck als eine tiefere Ergründung der innern Notwendigkeit des Geschehenen war, eine rein geschichtliche Behandlungsweise vor, deren Erfordernisse dann Ferd. Christian Baur, wenn auch vielfach in Hegelscher Schulsprache, doch in scharfen und klaren Zügen vorführt. Gegenüber der supernaturalistischen Außerlichkeit der Neanderschen Methode forderte Baur die Anerkennung einer vernünftigen, in der Idee der Kirche selbst und deren geschichtlicherVerwirklichung begründeten Notwendigkeit des Geschehens. Die Grundsätze, deren Anwendung auf die K. er namentlich für die drei ersten Jahrhunderte in bahnbrechender Weise versuchte, sind keine andern, als welche für die außerkirchliche Geschichtschreibung heutzutage überall zur Geltung gekommen sind. Diese aber verlangen einmal, das geschichtlich Gegebene frei von allen dogmatischen Interessen im Zusammenhange seiner Ursachen und Wirkungen aufzufassen, worin zugleich liegt, daß man nicht etwa durch die Annahme absoluter Wunder jede geschichtliche Untersuchung und Erklärung von vornherein abschneide, sodann aber, daß man in dem Besondern und Einzelnen das Allgemeine, in dem Wechselspiel einzelner Ereignisse und Persönlichkeiten die ideellen und eistigen Mächte, welche in der Geschichte sich wirkaw erweisen, zum Verständnisse bringe. Man kann gegen die Baursche Geschichtsbehandlung vielleicht einwenden, daß sie das Allgemeine oft allzu sehr in den Vordergrund dränge, überhaupt mehr Geschichtsphilosophie als Geschichtserzählung sei; aber die aufgestellten Grundsätze sind unzweifelhaft richtig und die konsequente Durchführung derselben für die rein histor. Erkenntnis gerade der vor andern in den Schleier des Wunderbaren gehüllten Zeiten der Kirche überaus fruchtbar gewesen. Im schärfsten Gegensatze zu der Baurschen Geschichtsbetrachtung haben Guericke, H. Schmid, Lindner, Kurtz und Kahnis den konfessionell luth. Standpunkt erneuert, Ebrard und Herzog vom konfessionell reform. Standpunkte aus Geschichte geschrieben. Hasse verband den luth. Konfessionalismus mit Hegelschen Formeln; Reuter stellte seine umfassende Gelehrsamkeit in den Dienst moderner Gläubigkeit. Echt histor. Geist atmen wieder die stoffreichen Arbeiten von Nippold und die farbenreichen Darstellungen von Durchfele Am meisten ist in neuerer Zeit für die Durchforschung einzelner Teile der K. geleistet worden. Aus Neanders Schule gingen eine Reihe gründlicher monographischer Arbeiten über hervorragende Persönlichkeiten und deren Zeitverhältnisse, aus der Baurschen tiefeindringende dogmenges chicht liche Untersuchungen und namentlich die mit außerordentlicher Genauigkeit angestellten Forschungen über die drei ersten Jahrhunderte der Kirche hervor. Außerdem ist namentlich das Gebiet der Reformationsgeschichte durch Köstlin, Kawerau u. a. angebaut worden. Eine Zeitschrift für die histor. Theologie gahen früher Illgen, Niedner und Kahnis heraus: seit 1876 erscheint an ihrer Stelle die von Brieger herausgegebene Zeitschrift für K.o. Der kath. Standpunkt der Geschichtsauffassung wurde vom Anfange des 19. Jahrh. durch den Grafen Fr. L. Stolberg und Katerkamp im Geiste schwärmerischer Innigkeit, neuerdings mit reichern wissenschaftlichen Mitteln, aber auch im schärfer ausgeprägten kirchlichen Interesse durch Ritter, Locherer, Alzog, Döllinger (in dessen früherer, ultramontaner Periode), Fr. X. Kraus, Hergenröther u. a., in Frankreich namentlich durch Henrion und Rohrbacher vertreten. „Kirchengesetze, die staatlichen Gesetze, welche die Ordnung kirchlicher Verhältnisse und namentlich der Beziehungen des Staates zur Kirche zum Gegenstand haben; auch wird der Ausdruck gleichbedeutend mit Kirchengebote (s. d.) gebraucht. Kirchengewalt. Nach kath. Lehre ist die Kirche die von Christus gestiftete, von ihm und seinen Nachfolgern regierte Anstalt zur Erlösung der Menschheit. Dazu hat sie die Vollmacht erhalten, die Menschen zu heiligen, zu leiten und zu belehren (potestas ordinis), und sich selbst zu regieren (potestas jurisdictionis). Die erstere Befugnis steht in ihrer Fülle den Bischöfen zu und wird von diesen auf die Priester übertragen. Die zweite steht Papst und Bischöfen zu. Die histor. Entwickelung, welche im Vatikanischen Konzil zum Abschluß gekommen ist, hat dagegen zu Wege gebracht, daß die K. in ihrer Totalität an den Papst gelangt ist, und von diesem durch die Bischöfe ausgeübt wird. Nach der Lehre der evang. Kirche besitzt diese die Schlüsselgewalt, d. h. die Befugnis einerseits zu predigen und die Sakramente zu spenden und andererseits die Sünden zu vergeben und den Kirchenbann auszusprechen. Diese Gewalt ist prinzipiell allen Christen zuständig, soll aber der Ordnung wegen durch das geistliche Amt ausgeübt werden. Ferner hat die Kirche die Regierungsgewalt. Diese ist den deutschen Landesherren zugefallen und wird selbst von den kath. Königen von Sachsen und Bayern mit gewissen Beschränkungen ausgeübt. Vgl. Friedberg, Lehrbuch des kath. und evang. Kirchenrechtso (2. Aufl., Lpz. 1884).