Kirchengebote heißen im allgemeinen alle von der kirchlichen Autorität für die Gläubigen gegebenen Vorschriften. Bei den Katholiken führen diesen Namen gewisse neben den Sittengeboten zu beobachtende kirchliche Pflichten: Messehören an allen Sonn- und Festtagen, Beobachtung der Fastengebote, österliche Beichte und Kommunion, Beachtung der Gebundenen Zeit (s. d.) des Kirchenjahres. Die Zahl dieser K. bestimmt der Katechismus des Peter Canisius auf fünf.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 290Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei