Kirchenrat heißt in verschiedenen deutschen Ländern die für die Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten der Evangelischen eingesetzte Behörde, welche anderwärts den Namen Konsistorium (s. d.) führt. In Preußen wurde 1852 aus der evang. Abteilung des Kultusministeriums, der bisher die Provinzialkonsistorien unterstanden, eine selbständig nißt, sind unter C aufzusuchen. neben dem Ministerium stehende königl. Behörde mit dem Titel Oberkirchenrat geschaffen, welcher die oberste Verwaltung der evang. Kirche in den sechs alten Provinzen übertragen ist. Denselben Titel führt die kirchliche Oberbehörde in Baden Oldenburg, Württemberg, Osterreich. Die Stellung dieser Behörde zu der Staatsgewalt ist in verschiedenen Ländern verschieden. Meist steht sie unabhängig vom Kultusministerium unmittelbar unter dem Landesherrn; anderwärts, wie in Osterreich, ist sie dem Ministerium untergeordnet. Gemeindekirchenräte ferner heißen in manchen Ländern die Kirchgemeindevorstände (Presbyterien); ihre Besugnisse sind ziemlich verschieden. Endlich ist K. und Geheimer Kirchenrat ein an angesehene Geistliche, Professoren oder Konsistoriglmitglieder verliehener Titel ohne amtliche Befugnisse.