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Recht & StaatBrockhaus 1882

Kuratören heißen auch die an den preuß. und einigen andern deutschen Universitäten von Staats wegen zur besondern Beaufsichtigung bestellten höhern Staatsbeamten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 693Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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