Kuratören heißen auch die an den preuß. und einigen andern deutschen Universitäten von Staats wegen zur besondern Beaufsichtigung bestellten höhern Staatsbeamten.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 693Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei