Klerisei, (neulat. clericia), Geistlichkeit, Priesterschaft, auch allgemein und verächtlich für Gefoh und Anhang. in einem unterworfenen Lande angesiedelt wurden und Landgüter (Kleroi) als erbliche Besitztümer erhielten. Sie behielten ihr athenisches Bürgerrecht und konnten die Güter auch verpachten. Solche Ansiedelungen (Kleruchien) standen unter der Oberaufsicht Athens und die K. waren zum Kriegsdienst verpflichtet.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 338Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei