Glebae adseripti (lat., d. h. der Scholle, dem Boden zugeschrieben, zugeteilt) hießen seit dem 4. Jahrh. n. Chr. im Römischen Reich die Arbeiter (eoloni) auf Gütern, welche persönlich frei, aber an den Boden des betreffenden Guts in der Art gebunden waren, daß sie auch, wenn dieses in andere Hände überging, mit demselben verbunden blieben. Sie zahlten an den Grundherrn eine jährliche, regelmäßig aus Früchten bestehende Abgabe, und auch ihr Vermögen gehörte in der Art zum Gute, daß es ohne Genehmigung des Grundherrn nicht veräußert werden durfte. (S. Kolonat.) Glebös (vom lat. gleba, Erdscholle), voller Schollen, klumpig.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 99Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei