Knallpräparate werden diejenigen Explosivstoffe (s. d.) genannt, welche schon bei geringer Temperaturerhöhung explodieren, sodaß die Einwirkung einer mäßigen Reibung, eines Schlags oder Stichs genügt, um sie in Gasform überzuführen. Dieser Übergang erfolgt außerordentlich rasch und ist die Wirkung der Gase eine eminent heftige; mit dem Gebrauch solcher Substanzen ist eine große Gefahr verbunden, Sie können daher weder als Treib⸗, noch als Sprengmittel, sondern nur als Zündmittel Anwendung finden, so namentlich in Zündhütchen, Zündern, Reibschlagröhren. Hierher gehören die knallsauren Salze, wie Knallgold, Knallsilber und besonders Knallquecksilber; ferner die Mengungen des chlorsauren Kalis mit Kohle, Schwefel u. s. w. (Vgl. die Spezialartikel.)