Kommende (commenda, vom lat. commendare, anvertrauen), Kommanderie, Komturei, hieß ursprünglich eine erledigte, von einem benachbarten Geistlichen einstweilen verwaltete Stelle; weiterhin eine in Interimsverwaltung befindliche Pfründe, deren hauptsächliche Einkünfte ein begüterter Laie bezog. So gab es namentlich im Fränkischen Reiche daien-oder Kommendaturäbte (abbates commendatarii). Die Päpste traten dieser Verweltlichung des Kirchenvermögens zwar mit Erfolg entgegen, gestatteten aber dafür, daß höhere oder sonst begünstigte Geistliche mehrere, selbst unvereinbare Stellen als K. an sich zogen. Namentlich waren es die avignoner Päpste, welche mittels ihrer Reservationen eine Menge Pfründen, selbst Bistümer und Pfarreien, in K. verwandelten und an ihre Kardinäle und Nepoten auf kürzere oder längere Zeit verschenkten. Seitdem erhielt sich dieses Unwesen jahrhundertelang besonders in Frankreich, wo oft ein einziger 4—12 K. besaß. Das Konzil von Trient versuchte den frühern Mißbräuchen zu steuern und wenn auch der Papst noch K. zu erteilen befugt ist, so ist das Institut doch unpraktisch geworden. Bei den geistlichen Ritterorden trug man den Namen K. auf die Gebiete über, welche einzelnen Ordensmitgliedern (Komturen, commendatores) zur Verwaltung oder Nutznießung übergeben wurden. So bestand die Ballei Thüringen des Deutschen Ordens aus den vier Komtureien Zwätzen, Lehesten, Liebstädt und Nägelstädt. Die Aufsicht über die Komtureien einer Provinz führte der Landkomtur. Auch die Dotation eines Vikars oder Altaristen bei Domkirchen heißt Kommanderie.