FeedKommassation
Recht & StaatBrockhaus 1882

Kommassation (neulat.) nennt man die Zusammenlegung der Grundstücke, Güter u. s. w.; s. Arrondierung und Grundeigentum. Kommendation, Empfehlung in den Schutz jemandes, war eine Handlung, wodurch sich jemand in ein Abhängigkeitsverhältnis zu einem andern brachte. Der Hauptanwendungsfall lag im Lehnrecht vor, indem der Vasall sich in den Schutz des Lehnsherrn begab, diesem aber Lehnsdienste zu leisten und Treue zu halten schuldig war.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 440Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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