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Recht & StaatBrockhaus 1882

Kompaß, im deutschen Rechtsverfahren des 16. Jahrh. die von einem Gericht an das andere gestellte Bitte zur Vornahme von Rechtshandlungen, namentlich Zeugenverhör.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 447Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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