Konstitution, in der Heilkunde der Inbegriff der gesamten Organisationsverhältnisse des Körpers, d. h. die besondere und eigentümliche Körperbeschaffenheit eines einzelnen Menschen (individuelle K.) oder eines ganzen Volkskörpers (endemische und epidemische K.), namentlich insofern dadurch eine Anlage zu Krankheiten bedingt oder gesteigert, oder deren Verlauf abgeändert wird. Die individuelle Konstitution, deren äußerer Ausdruck den Habitus darstellt, unterscheidet man teils nach dem Kräfte- und Reizbarkeitsverhältnis: in die kräftige (robuste) und schwächliche (debile), reizbare (floride) und träge (torpide), teils nach dem Vorwiegen eines der Hauptsysteme des Körpers: der Arterien (arterielle), der Venen (venöse), der Lymphgefäße (lymphatische oder skrofulöse), oder des Nervensystems (nervöse K.). Diese Verschiedenheiten geben sich schon, wenn man gesunde Personen miteinander vergleicht, mehr oder weniger deutlich kund: durch den Körperbau, das Verhältnis der einzelnen Körperteile zueinander, durch die Lebhaftigkeit und Ausdauer der einzelnen Funktionen, den Blick und Gesichtsausdruck, die Farbe und sonstige Beschaffenheit der Haut, der Haare u. s. w., durch die geistigen und Gemütsäußerungen u. dgl. m. Diese Verschiedenheiten haben ihren Grund teils in angeborenen Eigentümlichkeiten der Familie, des Stammes, der Rasse, Einflüssen, welche auf den Fötus von der Mutter aus, vielleicht auch schon im Akte der Erzeugung von einem der beiden Eltern aus wirkten, teils in später entwickelten, durch Gewohnheit erworbenen oder durch Krankheit hervorgerufenen körperlichen oder geistigen Besonderheiten, z. B. infolge der Erziehung, der Ernährungs- und sonstigen Lebensweise, des Lebensalters, der Lebensschicksale u. s. w. lißt, sind unter C aufzusuchen. Die verschiedenen Konstitutionsarten, zwischen denen mannigfache übergänge und Kombinationen stattfinden, fallen entweder in die Breite der Gesundheit oder gehen allmählich ohne Grenzen in wirklich krankhaftes Verhalten über, und zwar teils in Allgemeinkrankheiten (sog. Konstitutionskrankheiten), teils in ein mehr und mehr hervortretendes Leiden eines einzelnen Organs. Die endemische und epidemische Konstitution, d. h. die gemeinsame Eigentümlichkeit und Krankheitsanlage einer größern beisammenwohnenden Menschenmenge (3. B. einer Dorf- oder Stadtgemeinde, einer Kreis⸗ oder Landesbevölkerung), ist meist die Hauptgrundlage für das Entstehen von Volkskrankheiten. (S. Endemie und Epidemie.) Die endemische Konstitution umfaßt die Eigenschaften, welche einer Gemeinde oder Bevölkerung dauernd eigentümlich, gleichsam unter ihr einheimisch sind (3. B. die Neigung der Engländer zum Spleen, die Anlage der Bewohner gewisser Schweizerthäler zu Kropf und Kretinismus). Sie bedingt den sog. einheimischen (endemischen) Krankheitsgenius oder Krankheitscharakter. Ihre Ursachen sind: die örtliche Beschaffenheit des Erdbodens, der häuslichen und kommunlichen Einrichtungen (Häuserbau, Straßenpflaster, Straßenreinigung u. s. w.), die Eigentümlichkeit des physischen und geographischen, auch Ortsklimas, der Luftbeschaffenheit (3. B. durch sumpfige Aushauchungen des Bodens), der Nahrungs- und Erwerbsweise der Einwohner, ihrer Sitten und Gebräuche u. dgl. m. Die epidemische Konstitution bezeichnet jenen Wechsel in der Krankheitsanlage der Völker, welcher im Laufe der Zeit auftritt und wieder verschwindet, und damit den Wechsel des epidemischen Genius bewirkt, nämlich neue Krankheiten bringt, alte vergehen macht. So herrschen heutzutage Cholera, Typhus, Scharlach, ehedem herrschten Schwarzer Tod, Aussatz, Schweißfieber. Die Ursachen sind auch hier teils in solchen Veränderungen zu suchen, welche die Erde und ihr Luftkreis erleidet, was besonders hinsichtlich der Jahreszeiten und ihrer eigentümlichen Krankheiten deutlich hervortritt; teils in manchen ausgebreitetern Prozessen der Tier⸗ und Pflanzenwelt, wie z. B. die Kartoffel- und Weintraubenkrankheit auf periodisch weitverbreiteten Schimmelbildungen beruhen, oder das epidemische Auftreten der Drehkrankheit, der Trichinosis, der Krätze auf allgemeiner Verbreitung gewisser Schmarotzertierchen; teils endlich in den mit dem Laufe der Zeiten und Jahrhunderte sich ändernden Sitten und Gebräuchen der Menschen selbst, z. B. wenn man unsere Lebensweise mit der der alten Römer vergleicht, welche Glasfenster, Linnenhemden, Kaffee, Thee, Tabak u. s. w. nicht kannten. Auf so mannigfachen einzelnen (konkreten) Umständen beruht das, was man mit Einem Worte die K. nennt. Es ist daher auch meistens sehr schwer, in Krankheiten genau anzugeben, was im einzelnen die eigentliche Ursache sei, wenn man auch der individuellen oder pandemischen K. in vielen Fällen den Hauptanteil zuweisen muß; denn die krankmachende äußere Ursache (3. B. Frost, Nässe, Hitze) wirkt gewöhnlich gleichzeitig auf eine große Menge Menschen ein, von denen aber doch immer nur einige krank zu werden pflegen. Vgl. Liebermeister, cüber die Ursachen der Volkskrankheiten (Bas. 1865); Österlen, »Die Seuchen, Conversations-Lexikon. 13. Aufl. X. ihre Ursachen, Gesetze und Bekämpfungo (Tüb. 1873); Beneke, Die anatom. Grundlagen der Konstitutionsänomalien des Menschen»(Marburg 1878).