FeedKreditanstalten
VerkehrBrockhaus 1882

Kreditanstalten nennt man größere, von Gesellschaften, Genossenschaften oder öffentlichen Körperschaften, auch wohl vom Staate selbst, betriebene Geschäftsunternehmungen, welche die Vermittelung und Erleichterung des Kredits zum Zwecke haben. Hierher gehören vor allem die Banken (s. d.), und zwar sowohl die auf das Bedürfnis von Handel und Industrie berechneten, wie auch die Bodenkredit- und Hypothekenbanken; ferner aber auch die sog. Crédits mobiliers (s. d.). Zu den genossenschaftlichen K. gehören die auf dem Prinzip der Solidarhaft beruhenden Vorschußvereine nach dem Schulze-Delitzschschen System, die Raiffeisenschen Darlehnskassen (s. d.) und die auf Gegenseitigkeit begründeten landwirtschaftlichen Kreditvereine (.d.). Offentliche, vom Staate oder den Gemeinden errichtete und verwaltete K. sind namentlich die Pfand- oder Leihhäuser, welche die Unbemittelten bei zeitweiliger Geldverlegenheit vor den Wucherern schützen sollen. Auch die Deutsche Reichsbank wird, obwohl sie ihrem Kapital nach eine Privatanstalt ist, von Reichsbeamten verwaltet. Die Preußische Seehandlung, deren Geschäftskreis in manchen Punkten dem eines Credit mobilier entspricht, ist eine reine Staatsanstalt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 589Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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