Kreunzverhör (im engl. Recht: cross-examination) ist Vernehmung der Zeugen und Sachverständigen, die von einer Partei vorgeführt wurden, seitens des Prozeßgegners. Diese in England, Schottland, Nordamerika sehr übliche Form der Beweiserhebung gilt vielen als eine der gründlichsten und eingehendsten Arten der Beweisaufnahme, welche eine unbefangene Stellung des Vorsitzenden mit sich bringt und andererseits großen Eindruck macht. Freilich kommt es hierbei auf das Geschick der Partei oder ihres Vertreters und Innehaltung bestimmter Grenzen an, da sonst Zeugen 148 chikaniert werden können. Das deutsche Recht( trafrozeßordnung, §. 238) läßt das K. bei übereines Verteidigers zu, wird aber kaum eine häufige Benutzung in der Praxis bewirken.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 607Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei