FeedKriegsgebrauch
GeschichteBrockhaus 1882

Kriegsgebrauch bezeichnet den Inbegriff der Regeln, welche das Verhalten der Armee im Kriege gegenüber dem Gegner und der — — Bevölkerung bedingen. Der K. ist nach den Sitten und Gewohnheiten der Zeit ein sehr verschiedener gewesen, sodaß man von dem K. der Römer, des Mittelalters, der neuesten 2251 u. s. w. spricht. Ein vollständig codifiziertes Völkerrecht, nach welchem der K. in seinen Details allgemein gültig festgestellt wird, besteht gegenwärtig noch nicht, nur über einzelne Verhältnisse desselben sind internationale Übereinkommen getroffen worden, so bezüglich der Neutralität des Genfer Kreuzes, bezüglich des Verbots des Gebrauchs von Explosionsgeschossen aus Gewehren u. s. w.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 613Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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