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ReligionBrockhaus 1882

Kurie (Römische, d. h. Römischer Hofß ist die Gesamtbenennung der die Oberleitung der röm. Kirche führenden päpstl. Behörden. Das Muster für die Organisation der päpstl. Behörden gab die Einrichtung der obersten Behörden des Byzantinischen Reichs. Leo X., Pius IV., Innocenz XI. und Benedikt XIV. haben die wesenklichsten Veränderungen eintreten lassen; doch noch größere wurden durch Pius IX. angebahnt. Die römische K. umfaßt zur Zeit zwei Hauptabteilungen: die Curia gratiae für Regierungssachen und die Curia justi-⸗ tiac. Zur erstern gehören 1) die Cancellaria Romana, welche die Ausfertigung päpstl. Bullen (s. d.) zu besorgen hat; 2) die Secretaria brerium zur Ausfertigung der päpstl. Breven (s. Breve); ).die Dataria Romana, welche die päpstl. Bene sizien erteilt (s. Dataria); 4) die Poenitentiaria Romana, welche die dem Papst vorbehaltenen Absolutionen und Dispensationen erteilt; 5) die Camera Romana, die die päpstl. Finanzen verwaltet, und 6) das Kabinett des Papstes, welches die Korrespondenz mit auswärtigen Mächten besorgt. Zur Curia justitiae gehören 1) die Rota Romana, der oberste Gerichtshof, der unter Sixtus IV. neu organisiert wurde und zur Zeit, wo an sie Sachen aus allen Ländern gebracht wurden, in außerordentlich großem Ansehen stand, weshalb auch ihre Decisionen in großen Sammlungen bekannt gemacht 0 sind; 2) die Signatura di giustizia, die über die Zulässigkeit von Appellationen, Delegationen und Rekusationen erkennt, und 3) die Signatura di grazia für Rechtssachen, worin eine unmittelbare Entscheidung des Papstes im Wege der Gnade nachgesucht wird. Allgemeine Kirchenangelegenheiten und wichtige Anordnungen, Heiligsprechungen und Ordensstiftungen werden in Versammlungen (Konsistorien) der Kardinäle verhandelt, in welchen der Papst selbst den Vorsitz führt. Für manche Geschäfte sind Kongregationen (s. d.) aus den Kardinälen gebildet, teils als stehende Kollegien, teils als vorübergehende Kommissionen. Vgl. Bangen, „Die römische K.y (Münst. 1854).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 698Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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