Kurie (Curia) hieß eine Volksabteilung im alten Rom, sowie der Versammlungsort derselben. Die drei Tribus oder Stämme, welche die älteste Bevölkerung Roms gebildet haben sollen, zerfielen in je zehn K. zu je zehn patricischen Geschlechtern, die anfänglich allein die Bürgerschaft ausmachten und deshalb ausschließlich zum Eintritt in den Senat und selbst nach Einführung der republikanischen Verfassung noch längere Zeit zur Erlangung der obern Magistraturen allein befähigt waren und in ihren Versammlungen (Kuriatcomitien) die öffentlichen Angelegenheiten mitbestimmten. Seitdem auch die Plebejer ihre Anerkennung als Vollbürger erlangt hatten, verfiel der Einfluß der Kuriatcomitien. (S. Comitien.) üÜberdies erhielten nach mehrern Forschern auch die Plebejer Zutritt in die K. Am längsten erhielt sich die Beziehung der K. zur Staatsreligion und ihr Kultus besonderer Schutzgottheiten, den ein Curio mit einem Flamen curialis leitete. Auch Anlundsort man mit dem Wort K. andere Versammlungsorte, insbesondere des Senats, z. B. C. Hostilia u. s. w., zuweilen die Senatsversammlung selbst. In den röm. Kolonien und Munieipien findet sich K. in ähnlicher Verwendung. Weiterhin wurden besonders in Deutschland Gerichtshöe und andere Behörden häufig Kurien genannt, z. B. Lehnskurie. (S. Kuriatstimme.)