Ladenberg (Adelbert von), des vorigen Sohn, preuß. Kultusminister, geb. 18. Febr. 1798 zu Ansbach, studierte zu Berlin, Göttingen und Heidelberg die Rechte, wurde 1824 Regierungsrat und Justitiar bei der kölner Regierung, 1830 Oberregierungsrat und Dirigent der Finanzabteilung bei der Regierung in Königsberg und kam 1831 in gleicher Eigenschaft nach Merseburg. Seit 1834 Präsident der Regierung in Trier, wurde er 1839 zum Direktor im Kultusministerium berufen, zum Wirkl. Geh. Oberregierungsrat befördert und kurz darauf zum Mitglied des Staatsrats ernannt. Nach Altensteins Tode verwaltete L. dessen Ministerium vom 14. Mai bis 22. Okt. 1840, wo dasselbe an Eichhorn überging, unter welchem nun L. die evang.⸗geistlichen, Unterrichts⸗ und die Medizinalangelegenheiten dirigierte. Als Eichhorn 1848 sein Amt niedergelegt, blieb L. auch unter Graf Schwerin und Rodbertus in seiner Stellung und übernahm nach dem Ausscheiden des letztern vom Juli bis Nov. 1848 die interimistische Leitung des Ministeriums; 8. Nov. 1848 trat er in das vom Grafen Brandenburg neu gebildete Ministerium ein. Seiner Verwaltung gehörten an die Errichtung des Evangelischen Oberkirchenrats, die Ausarbeitung eines Unterrichtsgesetzes und eines Medizinalgesetzes, die Einleitungen zu einer Reorganisation des Kunstwesens in allen seinen Teilen. Nachdem er im Dez. 1850 vom Kultusministerium zurückgetreten war, wurde er zum Chefpräsidenten der Oberrechnungskammer ernannt und starb 15. Febr. 1855. Anonym veröffentlichte er eine «übersicht der preuß. und franz. Hypothekenverfassunge (Köln 1829) und «Preußens gerichtliches Verfahren in Civil- und Kriminalsachene (3. Aufl., Köln 1842).