Legitimitätsprinzip nennt man den polit. Grundsatz, keinen Usurpator anzuerkennen; es kann sowohl in internationaler als staatlicher Beziehung. d. h. in Bezug auf die auswärtige und auf die innere Politik aufgestellt werden. Vgl. Held, allber
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 901Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei