Leiterrecht, die Befugnis eines Grundbesitzers, zur Wiederherstellung seiner Gebäude auf dem Grundstück des Nachbars Gerüste aufzuführen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 940Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei