
Sierra Leone, das Gestadeland vom Kap Verga bis etwa 10% nördl. Br. beim Kap Monte. Das eigentliche Sierra Leone ist eine zebirsige Halbinsel an der Südseite der Ro kellemündung, wo 1787 die Stadt Freetown gegründet wurde. Auf Vorschlag des Lord-Oberrichters von London, Granville Sharp, der das von Tag zu Tag anwachsende Proletariat, welches die freigewordenen Negersklaven bildeten, aus London entfernen wollte, kaufte die Regiezung etwa 2 QMeilen Land an der Sierra Leone-Küste und siedelte dort zunächst 400 Neger an. Die Ansiedlung, zu deren Unterstützung sich auf Sharps Anregung die „Afrikanische Gesellschaft“ bildete, fristete lange ein klägliches Dasein. Krankheiten und Kämpfe mit den Eingeborenen rafften viele Ansiedler hin, und die Gesellschaft, welche ausser stande. war, die Niederlassung aus eigener Kraft zu Bean, rat sie 1508 an England ab. Seit 1807, nachdem England den Sklavenhandel für Seeraub erklärt hatte, brachte man sehr viele Neger, welche durch Kreuzer den Sklavenschiffen abgenommen wurden, nach Sierra Leone, und das Gebiet ist zu einem Eden der Neger geworden, deren hier im Jahre 1883 auf etwa 1211 QMeilen beiläufig 40000 wohnten, welche 17 Haupt- und mehr als 150 kleineren Stämmen angehörten und mehr als 100 Sprachen und Dialekte sprachen; zu diesem Gebiet kamen im März 1883 durch neue Annexionen das Land zwischen den Flüssen Gallinas und Mannah und einige Gebiete längs des Gallinas, Sulimah und Mannah, im August desselben Jahres die Landschaft Unter-Krim mit dem Oberlauf des Kittam- Flusses und dem Palm-See hinzu, so dass jetzt die ganze Küste vom Rio Scarcias bis zur Nordgrenze Liberias zur Kolonie Sierra Leone gehört. Die Hauptstadt Freetown ist von 1817 Einw. im Jahre 1508 auf etwa 12 000 Einw. angewachsen. Die Schwarzen sind den Europäern gesetzlich vollkommen gleichgestellt, aber da sie die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung bilden, hat die Gleichstellung nur dazu gedient, die Europäer vollständig zurückzudrängen und den Schwarzen überall die Oberhand zu verschaffen. In ihren Händen ist die Polizei, sie sind massgebend in den Geschworenengerichten. So ist es dahin gekommen, dass ein Weisser, der gegen einen Schwarzen als Kläger auftritt, niemals Recht erhält, während seine Verurteilung völlig gewiss ist, wenn ein Schwarzer ihn verklagt. Der Neger weiss, welchen mächtigen Rückhalt er an den aus seinesgleichen gebildeten Geschworenen und Richtern hat, und er missbraucht seinen Vorteil oft in der empörendsten Weise. So erzählt Winwood Reade, dass ein Weisser einst einen zudringlichen Neger, welcher der Aufforderung zum Verlassen seines Hauses nicht Folge leistete, zur Thür hinauswarf — der Neger klagte, und der Weisse, der doch nur sein Haussrecht gewahrt hatte, musste 50 Pfund Strafe zahlen. Sogar im Neapel der schlimmsten Tage der Bourbonenwirtschaft waren falsche Zeugen nicht so leicht zu erlangen wie in Freetown. Wenn es sich um eine Klage gegen einen Weissen handelt, findet der Eingeborene unter seinen Verwandten und Freunden stets Leute genug, die alle seine Angaben beschwören. Der Richter muss aber den Angeklagten verurteilen, sobald Zeugenaussagen gegen ihn vorliegen. Da nun eine Appellation gegen die Verdikte der Jury nur dann zulässig ist, wenn es sich um grössere Deträge als 200 Pfund handelt, ist der Weisse in den-meisten Fällen das schutz- und wehrlose Opfer der Tyrannei, welche durch eine Institution ausgeübt wird, für welche das Volk von Sierra Leone noch lange nicht reif ist. Nach der britischen Verfassung muss jeder Staatsangehörige von seinesgleichen gerichtet werden, und doch hat der Engländer in Sierra Leone sich vor einer Jury zu verantworten, welche ausschliesslich aus rohen Schwarzen besteht, halbnackten, mit Palmöl eingeriebenen Burschen, die dem Fetischwesen noch nicht völlig entsagt haben. Man sagt, aus dem halben Hundert Weisser, die sich in Freetown befinden, könne man keine Jury bilden, und so bleiben denn die Meisten nach wie vor der Willkür der schwarzen Geschworenen überlassen und sind in den meisten Fällen ausser stande, sich Recht zu verschaffen. -Das ist die „Musterkolonie der Schwarzen“, welehe Wilberforce und andere Negerfreunde in Afrika gegründet haben. Die mit kaufmännischen Interessen gespickte Humanität, das Streben nach Verbreitung der christlichen Lehre unter gleichzeitiger Sicherung von Handelsvorteilen hat hier ein glänzendes Fiasko erzielt. Man hatte gehoftt, der plötzlich zum freien Mann und Grundbesitzer avanzierte Negersklave werde ein ebenso fleissiger Arbeiter sein wie seine Brüder in den amerikanischen Plantagen, aber man hatte vergessen, welch gewaltiges Triebmittel in den letzteren die Peitsche des Aufsehers war. Der sich selbst überlassene Neger fand den Müssiggang angenehmer als die Arbeit und hatte keine Lust, sich mit Ackerbau zu beschäftigen. Die „Bürger“ sind am liebsten Krämer und Kleinhändler. Für Gefängnispolizei, Konstabler u. dergl. müssen jährlich etwa 250000 Mark verausgabt werden, dagegen sind für das Schulwesen kaum 6000 Mark im Budget der Kolonie ausgeworfen (demselben fliessen jedoch grössere Summen aus anderen Quellen zu). Die Missionäre sagen allerdings, in Sierra Leone sehe man, welch hoher Zivilisation der Neger fähig sei, aber alle Reisenden schildern die Sierra Leone-Neger als höchst unnütze Mitglieder der menschlichen Gesellschaft. „Die Missionäre, gleichviel ob Protestanten oder Katholiken, haben Zivilisation nicht weiter verbreiten können, als die Stäbe ihrer Konstabler reichen; ohnehin beschäftigten sie sich ebensoviel mit Handel als mit Propaganda.“ Zu den vielen Annehmlichkeiten, mit denen man die farbige Bevölkerung beglückt hat, gehört auch die Steuerfreiheit. Abgesehen von der Spiritussteuer giebt es weder Steuern noch Abgaben, da alle Ausgaben der Kolonie durch die Zölle, Hafengebühren (3 Pfund für ein Schiff von mehr als 200 Tonnen), Quaigebühren (3 d. per Kubikfuss Ware) u. s. w. gedeckt werden, welche ersteren sowohl für die Einfuhr als für die Ausfuhr zu zahlen sind. Alle Einfuhrartikel sind zollfrei, ausser Spirituosen, Bier, Wein, Tabak und Zigarren, und Ausfuhrzöllen sind Erdnüsse, Kolanüsse, Palmöl, Palmkerne, Gummikopal, Bennisamen und Häute unterworfen, aber die Zölle sind sehr hoch. Wein in Fässern zahlt 1 sh. 6 d. per Gallone, in Flaschen 1—3 sh. für das Dutzend, Spirituosen 2 sh. per Gallone, Zigarren 2 sh. per Pfund. Von den Ausfuhrartikeln sind am höchsten Kolanüsse (5 sh. per Zentner) und Gummikopal (2 sh. per Zentner) besteuert. Die hohen Einfuhrzölle tragen die Konsumenten im Binnenlande, da ıhnen die eingeführten Waren mit einem Zuschlag von 200-300 Prozent verkauft werden. Das Binnenland liefert seinerseits zu der Ausfuhr Erdnüsse, Gummi und Häute; während die anderen Ausfuhrartikel — Palmnüsse, Palmkerne, Kolanüsse, Ingwer — in Sierra Leone selbst erzeugt werden. Eine der Haupteinnahmen der Kolonie bilden die Zölle, welche seit 1862 auf der Insel Scherbro erhoben werden. Von dieser Insel aus wird ein lebhafter Handel mit der gegenüberliegenden Küste betrieben, und fernher aus dem Innern kommen die Eingeborenen auf den vielen Flüssen in Booten herabgefahren, um in den Faktoreien auf Scherbro ihre Bodenerzeugnisse — Erdnüsse, Kolanüsse, Palmöl, Palmkerne, Gummi — gegen europäische Waren umzutauschen. Ausfuhrartikel, welche jedoch nicht von den hierher verpflanzten Negern, sondern von den Eingeborenen der Küste gebaut werden, sind Sesam, Ingwer, Erdnüsse, Kaffee und Baumwolle, ferner Palm- und anderes Öl, Bauholz, Elfenbein, Gold, Häute u. s. w. Unter den Einfuhren stehen Baumwoll- und Seidenwaren obenan; ausserdem werden hauptsächlich eingeführt: Tabak, Schiessgewehre und Pulver, Wein und Branntwein, Kurzwaren, Glasperlen u. s. w.

