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GeschichteAfrika Hand-Lexikon 1885

Staatenbildungen. In primitiven Kulturverhältnissensindgrosse Staaten nicht von Dauer. „Das volkreichste aller der Kultur entbehrenden Länder, das Afrika der Neger, umschliesst keinen einzigen wirklichen Grossstaat. Je grösser dort ein Reich, desto kürzer ist seine Dauer, desto lockerer sein Zusammenhang. Es bedarf der grösseren Organisations- und Zusammenhaltungskunst, wie sie uns in den Fulbe oder Galla-Wahuma entgegentritt, um Reiche wie Sokoto oder Uganda nicht bloss zu gründen, sondern auch zu erhalten. Sogar die in kriegerischer Organisation so hoch stehenden Sulu haben nie dauernd über ihre Naturgrenzen hinaus sich ausbreiten und dabei im Zusammenhange mit ihrem Lande bleiben können. -Es fehlt ihnen: die Fähigkeit der friedlichen Organisation, welche natürlicherweise eine höhere ist als die der kriegerischen. Dieser Mangel eines festen inneren Zusammenhanges tritt uns selbst in den mohammedanischen Staaten des Sudans entgegen.“ Die Hauptschwierigkeit, welche ‘in primitiven Verhältnissen der Bildung grosser Staaten entgegensteht, ist die Unbestimmtheit der Grenze. Der Kriegszustand bewirkt beständige Verschiebungen der Wohnsitze und Machtsphären, und die vom Mittelpunkte aus den Staat zusammenhaltende Kraft äussert sich gerade an den Grenzen am schwächsten. „Was einmal Gatterer von den Nogaiern sagte, dass ihr Land ursprünglich keine bestimmten Grenzen gehabt habe, sondern dass diese erst . durch das Vorrücken der deutschen und russischen Ackerbauansiedelungen ihnen gezogen worden seien, gilt im Grunde von allen Naturvölkern und vor allem von den Nomaden. Scharfe Grenzbestimmungen mögen am ehesten sich dort ausgebildet haben, wo die beiden so grundverschiedenen Kultur- und Lebensarten des. Nomadismus . und Ackerbaues aufeinander treffen. Hier werden den Steppenvölkern mit Notwendigkeit scharfe Grenzen gezogen, aber auch hier genügt nicht die Natur allein, wie scharf sich immer der Gegensatz von Acker- und Steppenland erweisen möge. Die Kunst sucht nachzuhelfen, indem sie Wälle und Mauern baut. Die Steppengebiete sind die Länder der chinesischen Mauern und der Kosakenwälle, deren Vorkommen, nach Mitteleuropa herein, die einstige Verbreitung nomadischer Barbaren anzeigt.“ — Für das heutige Afrika ergeben sich (nach Prof. Ratzel im Petermanns Mitt. 1885, 7. Heft) folgende natürliche ‚Gruppen von staatenbildenden Völkern, beziehungsweise Staaten: I. Staaten nordafrikanischer und sudanesischer Völker, 1) Araber mit den Staaten Marokko und den kleinen Oasenstaaten, deren Hauptorte Ogilmun, Tishmert, Tenduf, Taudeni, Arauan, Wadan und Walata sind, Ähnliche Wüstenstaaten dürften noch mehrere in diesem wenig bekannten Gebiete vorkommen, das einst grösstenteils von Marokko beherrscht ward. 2) Tuareg. Der Oasenstaat von Air mit Agades gehört zu Sokoto. Die Oasengruppe Kawar-Bilma ist in neuester Zeit in die Hände der Tuareg gefallen. In den östlichen Teil dieses Gras und den westlichen . des folgenden griff einst Kanem über. lehnen sich an das Gebirgsland von Tibesti an. Borgu ist in. neuerer Zeit von Wadai rohen worden. Die Oasengruppe Kufra ist in den Händen des religiös -politischen Ordens der Senusi. 4) Fulbe oder Fellata. Lagern sich in einem breiten Streifen, den der Niger durchschneidet, südlich von den drei. vorigen Völkergruppen. Eine wesentlich westlich vom. Niger liegende Staatenbildung ist das Anne zerrissene Reich von Segu, während vorwiegend östlich dieses Stromes das Reich von Sokoto sich mit seinen Tributärstaaten von Air bis Adamaua erstreckt. 5) Die Staaten des mittlern Sudan: Bornu, Baghirmi, Wadai und Darfur, denen gemein Ursprung aus den old von iknen wohnenden Wüstenvölkern oder Anlehnung an dieselben zugleich mit der Menden: der Ausbreitung nach Süden. Alle sind mohemndnE nisch und umschliessen erhebliche Bruchteile arabischer Bevölkerung. 6) Galla und Abbessinien, einschliesslich Massai, Wakuafi und Wahuma. Mit Ausnahme der Abessinier sind dies Hirtenvölker von grösstenteils heidnischem Glauben, die feste Staaten am West- und Nordvard des grossen Nyanza (Ukerewe) in Uganda, Unyoro, Karagwe, Kavirondo und Anderen Gebielen dadarch gebildet haben, dass sie die an Zahl weit grössere al bauende Negerbevölkerung unterwarfen. Ihre staatenbildende Wirksamkeit dürfte sich. einst bis in die heute staatlosen oder von Sulu übererstreckt haben. II. Negerstaaten. 1) Selbständige. Staaten der Guineaküste, jedoch mehr oder minder von europäischen Mächten abhängig, im Timenegebiet, Aschanti, .Ewe, Dahomey, Odi und Benin. 2) Reste der alten Staaten Loango, Kongo und Angola und die Jungen Staatenbildungen am Ogowe, sämtlich teils zum französischen oder portugiesischen Kolonialbesitz, teils zum Kongostaat gehörig. 3) Aus dem Lundareich hervorgegangene oder ihm tributär gewesene Staaten: das Land des östlichen Kasongo und des Kasembe, Ussambi, Lovalg, Kimbundu, Kassangeh, das Land des westlichen Muene Puto Kasongo und das des Mukenge. 4) Die Sulustaaten zwischen dem Tudela und der Südspitze des Grossen Nyanza, von Ost nach West zwischen dem Hinterlande von Kiloa und Mosambik, wahrscheinlich bis zur Nhengo-Mündung am oben Sambesi, im eigentlichen Sululand, Matabeleland, Gazaland, im Norden von Uniamwesi (Reich Mirambos) und im obern Lufidschigebiet. 5) Von den Betschuanenstaaten besteht jetzt nur noch das Osibamangwatoreich mit dem Mittelpunkt Schoschong; das durch Sebituane gegründete Makololoreich jenseits des Sambesi ist mit einer nördlichen Gründung zusammengeschmolzen.. 6) Ovaherero, Ovambo und verwandte Völker, — Der ganze Rest von Afrika ist, soweit er nicht von europäischen Kolonieen eingenommen ist, von minimalen, oft bis auf die Stufe. von Dorfstaaten .herabsinkenden Staatengebilden ohne grosse Bedeutung eingenommen.

Afrika Hand-Lexikon. Ein Nachschlagebuch für JedermannVon Paul Heichen, Leipzig: Gressner & Schramm 1885 · Bd. 3, S. 1222Scan: Staats- und Universitätsbibliothek Bremen · gemeinfrei

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