FeedMost
AllerleiAppetit-Lexikon 1894

Most heißt der durch Auspressen gewonnene Fruchtsaft besonders der Trauben und des Kernobstes (Aepfel, Birnen und Quitten), bevor er in Gährung übergeht. Dieser Saft hat einen ausgeprägt süßen Geschmack und ist ein ebenso gesundes wie angenehmes Getränk, da ihm die berauschende Eigenschaft des Weines fehlt, die erst durch die Gährung, welche den Zucker des Mostes in Kohlensäure und Alkohol zerlegt, zur Entwicklung kommt. In der Gährung befindlicher Traubenmost (nur dieser!) heißt insbesondere Brausewein, Federweißer, Sturm oder Sauser, vergohrener Traubenmost nach der ersten oder „Hauptgährung“ Jungwein, Neuer oder Heuriger und erst nach der zweiten oder „stillen Gährung“ wirklich Wein oder grüner Wein. Im Sherry-Weindistrict Spaniens erhalten sogar die mostos erst nach vollendeter dritter oder „Lagergährung“, also nach völlig erlangter Reife, den Ehrentitel vino, während in Oberdeutschland und der Schweiz schon jeder einjährige Wein (Vin d'une feuille, wie der Franzose sagt) als Firnewein bezeichnet wird. Die biedern Obstmoste dagegen, franz. Cidre, behalten von der Wiege bis zum Grabe den Mostnamen bei und sollten sie, was ihnen freilich in ihrem ganzen Leben noch nicht widerfahren ist, das Alter Methusalems erreichen. Der Cider (um diesen schriftläufigen Namen zu gebrauchen) ist in den englischen Grafschaften Woreestershire, Gloucestershire und Devonshire, in der Bretagne, im preußischen Rheinland, in Unterfranken, in Oberösterreich u. s. w. wohlbekannt, am stilvollsten aber wird er in „Mostindien“ hergestellt, d. h. in jenem obstreichen Theile des Kantons Thurgau, dessen Mittelpunkt das Dorf Eschenz am Untersee bildet. In diesem Mostindien ist der Most wahrhaft zu Hause und bedeutet die Obsternte dasselbe, was anderwärts die Weinlese ist. Vgl. Cider und Federweißer.

Appetit-Lexikon. Ein alphabetisches Hand- und Nachschlagebuch über alle Speisen und GetränkeHrsg. von Robert Habs und Leopold Rosner, 2. Aufl., Wien: Gerold 1894 · Bd. 1, S. 359Scan: Wienbibliothek im Rathaus · gemeinfrei

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