Hofmarschall heißt der Beamte, welcher an einem fürstlichen Hofe die Sorge für die Hofökonomie hat. Er ist der Vorsteher des Hofmarschallamts, leitet das gesamte Hauswesen des Hofs, beaufsichtigt die Instandhaltung der Schlösser und trifft die Anordnungen für die fürstliche Tafel, die Hofküche und die Kellerei, wobei ihn bei größern Hofhaltungen wohl ein Hausmarschall unterstützt. (S. Hof.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 306Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei