FeedIndemnität (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Indemnität (lat.), d. i. Straflosigkeit, spielt (namentlich in der Zusammensetzung Indemnitybill) im engl. Verfassungsleben eine wichtige Rolle. Wenn die Regierung irgend etwas gethan hat, wozu ihr nach der Verfassung ein formelles Recht nicht zustande, was sie aber im Interesse des Landes für geboten hielt, so kommen die Minister beim nächsten Parlament um eine Indemnitäts-Bill ein, deren Annahme den Verzicht des Parlaments auf eine etwa zu erhebende Anklage enthält. Die der englischen nachgebildeten Verfassungen haben Ahnliches für die Fälle festgesetzt, wo die Regierung gewisse Akte ohne die verfassungsmäßige Zustimmung der Landesvertretung vornehmen würde. In neuerer Zeit wurde historisch bedeutungsvoll die J., welche das preußische Ministerium nach Beendigung des Deutschen Kriegs von 1866 beim Landtage einholte wegen des während der Konfliktszeit ohne Zustimmung der Landesvertretung geführten Staatshaushalts. (S. Preußen.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 560Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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