FeedAktenmäßig ist dasjenige
Recht & StaatBrockhaus 1882

Aktenmäßig ist dasjenige, was dem Inhalt der Akten entspricht; unter Grundsatz der Aktenlihen Brsar versteht man den Grundsatz des schriftlichen Verfahrens, daß nur der Akteninhalt Grundlage des richterlichen Urteils sein soll 6 Quod non est in actis, non est in mundo, d. h. awas nicht in den Akten, ist (für den Richter] nicht in der Welto); er ist die AE Form, die eine einzelne Seite der Verhandlungsmaxime (s. d.) im schriftlichen Verfahren annimmt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 300Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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